Deutsches Haus

Drei iranische Flüchtlinge und die Heimleiterin wurden verletzt, als Unbekannte am 20. April gegen 0.30 Uhr die Tür des Flüchtlingswohnheims "Freiberger Hof" in Freiberg (Sachsen) in Brand setzten. In dem Haus wohnen etwa 70 Menschen. Die Verletzten erlitten bei dem Versuch, das Feuer zu löschen, Rauchvergiftungen und mußten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Wie das Antifaschistische Aktionsbündnis Freiberg mitteilte, war in der sächsischen Kleinstadt schon vor gut einem Jahr ein Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft verübt worden. Damals sei unter anderem ein Mitglied der neofaschistischen NPD als Täter ermittelt worden, das mittlerweile auch verurteilt sei. 85 Grabsteine und Urnen haben Antisemiten am 21. April auf einem jüdischen Friedhof in Nürnberg (Bayern) umgeworfen und beschädigt. Zwar habe es auch in den vergangenen Jahren wiederholt Schändungen gegeben, so der Vorsitzende der örtlichen Israelitischen Kultusgemeinde, Arno Hamburger, "aber es war stets bei kleineren Vorfällen geblieben". Die Polizei hat Ermittlungen wegen Störung der Totenruhe aufgenommen. Ungewöhnliche Milde erfuhren 35 Flüchtlinge aus dem Kosovo, die nach ihrer illegalen Einreise von der Polizei im Bereich des Autobahnkreuzes Kirchheim (Hessen) ziellos umherirrend aufgegriffen wurden. Die Flüchtlinge, unter denen zwölf Kinder waren, wurden nicht wie üblich umgehend in ihr mutmaßliches Einreiseland zurückgeschickt, sondern nach Aufnahme ihrer Personalien und ihrer Aussagen in ein zentrales Aufnahmelager für Flüchtlinge gebracht. Wegen der "veränderten Lage" im Kosovo haben Flüchtlinge aus der serbischen Provinz zur Zeit nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Aachen (Nordrhein-Westfalen) Anspruch auf Asyl in Deutschland. Bislang hatten die Gerichte im Widerspruch zur Bundesregierung, die ihren Militärschlag zu begründen hatte, eine "Gruppenverfolgung" von Kosovo-Albanern verneint und argumentiert, der jugoslawische Staat bekämpfe lediglich die Untergrundarmee UCK. Die Kinderkommission des Bundestages hat gerügt, daß Kinder in Deutschland wie Erwachsene das sogenannte Flughafenverfahren durchlaufen müssen und daß minderjährige unbegleitete Flüchtlinge nach drei Monaten abgeschoben werden dürfen. Beides widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland sich bislang weigere zu ratifizieren, sagte der Vorsitzende der Kinderkommission, Rolf Stöckel (SPD), am Freitag vergangener Woche in Bonn. Am selben Tag scheiterte in der Kommission ein Vorstoß, verwaiste Flüchtlingskinder aus dem Kosovo grundsätzlich in Deutschland aufzunehmen. Das Gremium konnte sich lediglich zu einem Aufruf an die Kommunen durchringen, kosovo-albanische Kinder "schellstmöglich" in Kindergärten und Schulen aufzunehmen, um eine weitere Traumatisierung in Sammellagern zu verhindern. Unter den 10 000 Kosovo-Albanern, die Deutschland aufgenommen hat, sind 3 042 Kinder unter 14 Jahren und 820 Jugendliche. Elf Jugendliche, die in Guben (Brandenburg) den algerischen Asylbewerber Omar Ben Noui zu Tode gehetzt haben, müssen sich nicht wegen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhob am 23. Mai in allen Fällen Anklage wegen fahrlässiger Tötung und schweren Landfriedensbruchs. Die Jugendlichen hatten den 28jährigen Algerier zu Fuß und mit Autos gehetzt, bis er sich durch eine Glasscheibe, die er vorher eingetreten hatte, in ein Treppenhaus zu retten versuchte. Dort verblutete Ben Noui, der sich beim Passieren der Tür am Bein verletzt hatte.