Lizenz zum Schlagen

Erst beantragen, dann schlagen: Besitzer von Baseballschlägern brauchen in Polen künftig einen Waffenschein. Dies sieht ein Gesetz vor, das Ende vergangener Woche im Abgeordnetenhaus (Sejm) mehrheitlich beschlossen wurde. Somit werden erstmals Baseballkeulen als gefährliche Waffen eingestuft. Mit bis zu zehn Jahren Haft kann demnächst bestraft werden, wer keine Lizenz zum Schlagen vorweisen kann.

Die Voraussetzungen für den begehrten Schein dürften viele Anwärter vor Probleme stellen: Erwachsene ab 21 Jahren, die eine medizinisch-psychologische Untersuchung ablegen, die auch noch alle fünf Jahre wiederholt werden muß, dürfen legal die Keule erwerben. Und das auch nur, wenn sich der Antragsteller bedroht fühlt.