Bann bleibt in Bonn

Brave Demonstranten dürfen künftig auch im Regierungsviertel leise Parolen skandieren: "Wenn keine Störungen der Arbeit der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten sind", sollen Protestmärsche einem vergangene Woche verabschiedeten Gesetz zufolge auch am Reichstag und am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorbeiführen dürfen. Lediglich für den Bundesrat soll in Bonn noch bis zu dessen Umzug nach Berlin im Sommer 2000 ein Bannkreis aufrecht erhalten werden.

Der Hauptsinn des Gesetzes besteht in der Entlastung der Polizei, die nun nicht mehr bei jeder kleinen Versammlung unter freiem Himmel eingreifen muß. Wenn sie sich gestört fühlt, kann sie allerdings auch weiterhin Platzverweise für den einstigen Bannkreis aussprechen, der nun "befriedete Zone" heißt. Im künftigen Regierungsviertel am Berliner Spreebogen hat das Gesetz ohnehin nur theoretisch Geltung: Der weitaus größte Teil der hier angesiedelten Regierungsgebäude wurde schon durch bauliche Maßnahmen unzugänglich gemacht.