Deutsches Haus

Zwei Deutsche haben am Abend des 26. Juni einen farbigen Mann unter mehrfachem Zeigen des Hitler-Grußes durch Hohen Neuendorf (Brandenburg) getrieben. Die Männer stießen ihr Opfer in Richtung Bahnhof und zwangen es schließlich, eine S-Bahn zu besteigen und den Ort zu verlassen. Die Polizei nahm die Täter fest. Drei deutsche Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren, die am 25. Juni in Oranienburg (Brandenburg) einen Deutschen, den sie wegen seines Aussehens für einen Ausländer hielten, verprügelt hatten, sind trotz eines Haftbefehls wieder auf freien Fuß gesetzt worden. In Königs Wusterhausen (Brandenburg) nahm die Polizei am 28. Juni sieben Afghanen fest, weil sie keine Ausweispapiere vorweisen konnten. Über die Grenze nach Deutschland gebracht haben soll die Männer ein 24jähriger Pole, der ebenfalls verhaftet wurde. Nur kurze Zeit später wurden drei Inder festgenommen, die auch ohne Papiere reisten. Der Überfall auf zwei Asylbewerber aus Zaire und Vietnam in Ludwigsfelde (Brandenburg) am 7. Juni gilt als aufgeklärt. Ein 18jähriger Deutscher bekannte sich zu der Tat. Als Motiv gab der Täter an, die beiden Männer hätten sich über ihn lustig gemacht. Zwölf abgelehnte Asylbewerber aus Guinea, deren erste Abschiebung im März dieses Jahres an der Weigerung der guineanischen Behörden, eine Einreisebewilligung zu erteilen, gescheitert war, sollen nun erneut abgeschoben werden. Die Männer hatten berichtet, daß sie während des Fluges von Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) mißhandelt und gedemütigt worden seien, woraufhin die Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) die Ermittlungen aufnahm. Trotz des schwebenden Verfahrens müssen die Männer in Kürze mit ihrer Abschiebung rechnen, teilte das Düsseldorfer Innenministerium mit. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in zweiter Instanz die Abschiebung des 34jährigen Togolesen Komate A. angeordnet. Komate A. ist HIV-positiv im fortgeschrittenen Stadium. Nach Auskunft seines Rechtsanwalts sind die zur Behandlung der HIV-Infektion benötigten Medikamente in Togo nur für Reiche erhältlich. Seine Abschiebung bedeute daher den sicheren Tod. Zwar unterstellten die Richter des VGH, daß Komate A. bei seiner Rückkehr nach Togo "mit der Verschlimmerung seiner Krankheit bis zum vorzeitigen Tod wird rechnen müssen". Da sich der Eintritt des Vollbildes Aids zeitlich nicht genau vorhersagen läßt, verneinte der VGH jedoch eine unmittelbare Lebensgefahr. Mit der Begründung, Afrim H. sei in Düsseldorf häufiger als Fahrer eines Autos gesehen worden, stellte die Stadt Velbert (Nordrhein-Westfalen) im Oktober 1998 die Unterhaltszahlungen für die 1992 aus dem Kosovo nach Deutschland geflohene Familie H.s ein. Nachdem diese dagegen geklagt hatte, erklärte das Düsseldorfer Oberverwaltungsgericht die Aussetzung der Zahlung nun für rechtens. Zwar konnte das Gericht Afrim H. nicht nachweisen, daß er an der Finanzierung des auf seinen Schwager eingetragenen Pkw beteiligt gewesen sei, ebensowenig ließ sich eine von der Stadt Velbert behauptete Arbeitsaufnahme belegen. Zu dem Schluß, daß eine Hilfebedürftigkeit nicht vorhanden sei, kam das Gericht dennoch. Die Familie H. hingegen gab eine eidestattliche Versicherung ab, vermögens- und einkommenslos zu sein und seit Monaten von der Hilfe von Verwandten zu leben.