Wer fliegt, fliegt auch zurück

Und recht hat, wer Recht schreibt: Weil die 1993 ins Asylrecht eingeführte Drittstaatenregelung anders nicht durchzusetzen sei, entschied sich das Bundesverwaltungsgericht letzte Woche dafür, die Rechte von Flüchtlingen ein weiteres Mal einzuschränken. So haben Asylbewerber, die nach eigenen Angaben mit dem Flugzeug nach Deutschland eingereist sind, dies aber nicht nachweisen können, künftig keinen Anspruch auf Asyl mehr. Die Beweislast, urteilten die Verwaltungsrichter, liege eindeutig beim Asylbewerber selbst. Schließlich, heißt es in dem Urteil, könne ansonsten die Drittstaatenregelung nicht angewandt werden. Nach der Regelung haben Ausländer, die über als sicher geltende Drittstaaten in die Bundesrepublik eingereist sind, keinen Anspruch auf Asyl - und können ohne Anerkennungsverfahren sofort in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.