Deutsche Wehrpflicht

Obwohl derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht, dem obersten deutschen Justizorgan, eine Klage anhängig ist, die die Wehrpflicht als verfassungswidrig ansieht, werden Totalverweigerer in der Bundesrepublik weiter verurteilt. Gegen den 27jährigen Christof Haug verhängte das Berliner Landgericht am Dienstag vergangener Woche eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte hatte in seiner Verteidigungsrede die Wehrpflicht als verfassungswidrig eingestuft. Sie setzt nach Haugs Meinung eben jene Freiheitsrechte außer Kraft, die die Rekruten der deutschen Armee verteidigen sollten. Zudem stelle die Entmündigung der Wehrpflichtigen einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Das Landgericht revidierte ein Urteil aus erster Instanz, in dem das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den Angeklagten 1998 wegen seiner "tiefgreifenden Rechtsfeindlichkeit" zu einer Haftstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte. Dies war die härteste Strafe, die seit der Wiedereinführung der Wehrpflicht in der Hauptstadt 1990 gegen einen totalen Kriegsdienstverweigerer verhängt worden war.