Spacer polaczony z robieniem zakup-w niedzielny

Der Streit um die Sonntagsarbeit treibt postkommunistische Abgeordnete des Sejm in eine Allianz mit der katholischen Kirche. Die radikale Rolle nehmen dabei die Priester ein: Unter Berufung auf das Konkordat mit dem Vatikan, das festhält, daß Sonn- und Feiertage arbeitsfrei zu bleiben haben, verlangen sie, die Sonntagsöffnung der Geschäfte, wie sie vor allem in den Großstädten üblich ist, ganz zu verbieten. Die Parlamentarier fordern dagegen lediglich, den Paragraphen 139 des Arbeitsgesetzes - der Sonntagsarbeit auf solche Arbeitsplätze beschränkt, die "unbedingt nötig für das allgemeine Wohlbefinden" sind - durch eine Liste von Einzelhandelsgeschäften zu ergänzen, auf die dies zutrifft.

Die Listen, die von den Verwaltungen der Wojwodschaften aufgestellt werden sollen, würden vor allem auf die großen Supermarktketten wie Hit, Géant oder Carrefour zielen. Angestrebt ist nämlich, vom sonntäglichen Öffnungsverbot neben Märkten nur Tante-Agnieszka-Läden auszunehmen, die Brot, Gebäck, Milchprodukte, Obst, Gemüse sowie Zeitungen und Blumen verkaufen. Selbst wenn es den großen Ketten gelingen sollte, trotzdem öffnen zu dürfen, hätten sie mit erheblichen Beschränkungen zu rechnen: Der Gesetzentwurf der Sejm-Abgeordneten sieht nämlich vor, daß zum Schutze der Arbeitnehmer kein Laden an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen geöffnet bleiben darf. Zu leicht wäre es sonst bei der herrschenden Arbeitslosigkeit, Verkäufer unter Bruch des Arbeitsgesetzes zur Sonntagsarbeit zu zwingen. Für den Fall, daß das Gesetz verabschiedet werden sollte, drohen die Unternehmer nun mit Entlassungen.

Doch auch von anderer Seite stehen die Supermarktbetreiber in der Kritik. Das Wirtschaftsministerium hat einen Plan der konservativen Christlichen Nationalunion (ZChN) aufgegriffen, nachdem die Wojwodschaften der weiteren Eröffnung großer Verbrauchermärkte einen Riegel vorschieben sollen. Nach Vorstellung der Partei, die traditionell Klientelpolitik für Kleingewerbetreibende macht, sollen in ländlichen Gegenden Geschäfte von mehr als 400 Quadratmetern Gesamtfläche, in den größeren Städten solche, deren Fläche 1 000 Quadratmeter überschreitet, von einer Sondergenehmigung abhängig sein. Das Ministerium setzt die Maßstäbe etwas höher an - im ganzen Land soll eine Obergrenze von 2 000 Quadratmetern gelten. Am 5. August hat der Wirtschaftsausschuß des Ministerrats (Kerm) den Plan zwar vorläufig auf Eis gelegt - doch die Supermarktbetreiber sind gewarnt.