Richter auf Abwegen

Endet nun die Ära der gefährlichen Orte? Immerhin: Ein erster, wenn auch kleiner Schritt ist getan. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern lässt sich die Schleierfahndung außerhalb des 30-Kilometer-Streifens an der polnischen Grenze nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbaren. Deshalb darf die Polizei in dem nordostdeutschen Bundesland künftig nicht mehr auf allen Durchgangsstraßen verdachtsunabhänge Kontrollen durchführen und Personenüberprüfungen nach Gutdünken vornehmen. Mit der Entscheidung der Greifswalder Richter stehen nun auch ähnliche Gesetze, die solche Fahndungsmaßnahmen in öffentlichen Räumen legitimieren, in Bayern, Sachsen, Thüringen und Berlin zur Disposition. Das zumindest haben die Grünen angekündigt, die in den betreffenden Ländern die Verfassungsgerichte anrufen wollen. Weil man natürlich trotzdem nicht nur Flüchtlingen im Grenzgebiet, sondern auch der omnipräsenten "Organisierten Kriminalität" den Garaus machen will, haben die Greifswalder Verfassungsrichter schon mal Sonderregelungen versprochen: Der Gesetzgeber müsse jetzt "einen spezifisch auf die Organisierte Kriminalität zugeschnittenen Straftaten-Katalog aufstellen". Dann wird alles wieder gut.