Flexibel mit Aubry

Jetzt ist sie da, die 35-Stunden-Woche - und flexiblere Arbeitszeiten. Das »Aubry-Gesetz« wurde vergangene Woche in letzter Lesung vom französischen Parlament verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Februar 2000 in Kraft; ausgenommen sind Kleinbetriebe, die es ab 2002 einführen. Das Verfassungsgericht, das durch die bürgerliche Opposition angerufen wird, soll Ende des Monats oder im Laufe des Januar 2000 über dessen Verfassungsmäßigkeit bestimmen. In einigen Betrieben kam es unterdessen in den letzten Wochen zu teilweise heftigen Konflikten wegen der Umsetzung der Reform.

Denn die Abkommen zwischen (oft minoritären) Gewerkschaften und Betriebsleitungen stoßen häufig auf Widerstand der Beschäftigten, da sie - der Logik des »Aubry-Gesetzes« entsprechend - die Einführung der 35-Stunden-Woche mit »Gegenleistungen« verbinden. Diese bestehen meist in der Einführung variabler Arbeitszeiten, die sich nach der Auftragslage des Betriebs richten und in Jahres-Arbeitskonten. Ende November waren zunächst alle Kanäle des öffentlichen Fernsehens, der Rundfunk und die Pariser Metro-Reinigung sowie einige regionale Transportbetriebe im Streik gegen entsprechende Vereinbarungen. Vergangene Woche setzten sich die Arbeitsniederlegungen bei der France Télécom, im Bankensektor und teilweise bei der Post fort.