Schlecht bedeckt

Was haben deutsche Schulbehörden mit Kaisers Drugstore gemein? Beiden sind Kopftuch tragende Musliminnen ein Dorn im Auge. So versetzte die Drogeriemarkt-Kette nach einem Bericht der taz eine junge türkische Angestellte in München in eine andere Filiale, weil sie darauf bestanden hatte, ihr Haar auch während der Arbeit zu bedecken. Eine Kollegin, die sich ebenfalls weigerte, ihr Tuch abzulegen, wurde am selben Tag entlassen.

Mit ähnlichen Schwierigkeiten hat auch eine zum Islam konvertierte Lehramtsanwärterin zu kämpfen. Ihr war die Zulassung zum Schuldienst im Rahmen eines Beamtenverhältnisses verweigert worden, weil sie auch im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen wollte. Dagen klagte sie und forderte bis zur endgültigen Klärung Rechtsschutz - was das Verwaltungsgericht Lüneburg letzte Woche aber ablehnte. Anders erging es einem Lehrer in Nordrhein-Westfalen, der 1995 für die rechtsextremen Republikaner kandidiert hatte. Das Verwaltungsgericht Münster entschied jetzt, dass der Mann weiter unterrichten darf. Schon zuvor hatte das Verwaltungsgericht zu Gunsten eines rechten Lehrers geurteilt.