Schlecht entschädigt

Dass die Häftlinge in den Konzentrationslagern nicht gefaulenzt haben, müssen sie erst mal nachweisen. Und ohne Arbeitsnachweis keine Entschädigung: Das legt das Finanzministerium nach Angaben der Süddeutschen Zeitung im neuen Entwurf zur Errichtung einer Entschädigungsstiftung fest. Außerdem sollen die ehemaligen Zwangsarbeiter beweisen, dass sie rund um die Uhr bewacht wurden. Dass die Bewachung durch die Volksgemeinschaft schon genügte, in der jeder Fremde zwar nicht totgeschlagen, aber doch zumindest denunziert wurde, wird damit vollkommen ignoriert. Verengt wird der Kreis der Anspruchsberechtigten auch durch den Ausschluss der Zwangsarbeiter in den besetzten Gebieten. Die Anwälte der Überlebenden drohten inzwischen damit, das zwischen US- und Bundesregierung vereinbarte Kriterium der Rechtssicherheit für die deutschen Unternehmen unter diesen Umständen nicht mitzutragen. Der Schutz vor Klage sieht vor, dass die ehemaligen Zwangsarbeiter auf alle weiteren Ansprüche gegen deutsche Firmen verzichten, auch wenn diese Forderungen nichts mit Zwangsarbeit zu tun haben.