Kronzeugen auf sicherer Distanz

Keine Frage: Wer durch die Aussagen von fragwürdigen Kronzeugen belastet wird, die nicht einmal vor Gericht erscheinen müssen, kann schuldig gesprochen werden. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag vergangener Woche. Die Karlsruher Richter hatten über einen Antrag von Monika Haas zu entscheiden, die 1988 zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, da sie an der Entführung des Lufthansa-Flugzeugs »Landshut« im Herbst 1977 beteiligt gewesen sein soll.

Weil sich die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main in ihrem Urteil auf die Angaben des Arabers Said Slim stützten, hatte die 51jährige geklagt. Slim musste nicht vor Gericht aussagen, weshalb es für die Verteidigung unmöglich gewesen sei, seine Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Für ähnlich fragwürdig hielt Haas die Tauglichkeit von Angaben geheim gehaltener Informanten von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, die damals im Prozess eingebracht worden waren.

Die Karlsruher Richter ließen sich allerdings nicht beirren. Im Gegenteil: Solche »Zeugen vom Hörensagen« seien zweifellos zulässig. Schließlich erfordert die Bekämpfung des internationalen Terrorismus die Ausschöpfung aller vorhandenen Beweismittel, wie der Senats-Vorsitzende Klaus Kutzer erklärte.