Verbotenes Geständnis verurteilt

Nun kann wirklich nichts mehr schiefgehen. Maik W. hat seine juristische Absolution. Am Dienstag vergangener Woche verurteilte das Amtsgericht Neustrelitz den 21jährigen wegen nachgewiesener Falschaussage. Der Grund: Maik W. hatte im Februar 1998 zunächst seinen Mitgefangenen im Neustrelitzer Knast, dann einem Anstalts-Mitarbeiter, dann Lübecker Staatsanwälten und zu guter Letzt auch noch dem Spiegel berichtet, wie er im Januar 1996 gemeinsam mit drei Grevesmühlener Freunden die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße in Brand gesetzt hatte.

Zwar wollte ihm damals niemand glauben, obwohl er schon zuvor mehrmals die Tat gestanden hatte, trotzdem muss der Knacki jetzt wegen seiner angeblich falschen Selbstbezichtigung sechs Monate hinter Gitter. Er sei, so rechtfertigte Maik W. vor dem Neustrelitzer Schöffengericht sein Geständnis, von seinen Mitgefangenen erpresst worden. Außerdem sei er immer darauf bedacht gewesen, dass die Ermittler die »Unlogik« seiner Behauptungen erkennen würden. So habe er angegeben, seine Kumpels hätten Molotow-Cocktails ins Haus geworfen, obwohl doch der Brand, bei dem am 18. Januar 1996 zehn Menschen starben, nachweislich von innen gelegt worden sei. Davon gehen aber lediglich die Strafverfolger aus.

Und denen kommt das Urteil nun gerade recht. Denn nur wenige Tage vor der Verhandlung gegen Maik W. hat Gabriele Heinecke, die Verteidigerin des ehemals der Urheberschaft des Brandes beschuldigten Safwan Eid, ein Klageerzwingungsverfahren gegen die tatverdächtigen Grevesmühlener eingeleitet. Nachdem die Lübecker Staatsanwaltschaft bereits zweimal die Ermittlungen gegen die vier Männer eingestellt hat, muss nun die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft darüber entscheiden, ob doch Anklage erhoben wird. Das ist natürlich mehr als fraglich. Und so ließ Generalstaatsanwalt Erhard Rex auch schon mal vorab wissen, es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Mit einer endgültigen Entscheidung rechnet er frühestens in vier bis acht Wochen.