Deutsches Haus

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hat am 18. März erneut vor einer allgemeinen Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts gewarnt. »Bei vier Millionen Arbeitslosen wäre es völlig unverantwortlich, zusätzliche Arbeitskräfte ins Land zu holen«, erklärte er in München. Am selben Tag haben Jugendliche in Belzig (Brandenburg) bei einer Schlägerei mit Kosovo-Albanern Parolen wie »Ausländer raus« skandiert. Die Polizei ermittelt nun gegen einen 17jährigen und zwei 14-jährige wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Körperverletzung. Der nordrhein-westfälische CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers erneuerte vergangene Woche seine Ablehnung ausländischer Computer-Experten. Der frühere Bundesbildungsminister erklärte, er stehe zu seiner Aussage, es sei »besser, unsere Kinder für Computer auszubilden, als Inder anzuwerben«. Ein 30jähriger Türke ist am 17. März in Cottbus (Brandenburg) von zwei Männern bedroht und geschlagen worden. In einer Straßenbahn habe einer der beiden Deutschen einer mit Reizgas gefüllten Schreckschusswaffe in die Luft geschossen und den Türken mit der Waffe geschlagen, erklärte ein Polizeisprecher. Der deutsche Jesuit Peter Gumpel kritisierte am 18. März, dass seine Äußerung, »die Juden haben Christus getötet«, von einem kanadischen Fernsehteam aus dem Zusammenhang gerissen worden sei. Er erklärte, seine Aussagen hätten nur zum Inhalt gehabt, dass die Juden Pilatus zur Kreuzigung Jesu gedrängt hätten. Die deutschen Behörden können jetzt Kosovo-Albaner kostengünstig auf dem Landweg abschieben. Mit allen Durchreiseländern - Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroa-tien, Italien, Österreich und der Schweiz - wurde am 21. März ein Abkommen unterzeichnet, so dass die Grenzkontrollen für Abschiebetransporte wegfallen. Drei Monate vor dem Abschluß der 10. Klasse ist der 16jährige Marijan Gellencir aus Berlin am 21. März mit seiner Mutter nach Kroatien abgeschoben worden. Einen Tag zuvor nahm ihn die Ausländerbehörde ohne Ankündigung fest und brachte ihn in Abschiebehaft. Gellencir lebte seit 1991 in Deutschland und befand sich wegen der lange drohenden Abschiebung in psychiatrischer Behandlung. In erster Lesung hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine Senatsvorlage behandelt, die vorsieht, dass es gegen Entscheidungen der Ausländerbehörde kein Widerspruchsrecht mehr geben soll. In der Beschlussvorlage heißt es, dass die Ausländerbehörde nur 1,2 Prozent der mehr als 12 000 eingelegten Widersprüche stattgegeben hätte. Nach Meinung des Senats würden viele von Abschiebung Bedrohte nur Widerspruch einlegen, um ihren Aufenthalt in Deutschland verlängern zu können. Wenn es nach den Vorstellungen des Senats geht, müssten die Betroffenen sofort vor dem Verwaltungsgericht klagen. Allerdings ist das bei einigen Entscheidungen wie bei der Einreiseerlaubnis für ausländische Ehegatten nicht möglich. Als »Lust an der Provokation« sind judenfeindliche Sprüche deutscher Jugendlicher zu bewerten. Zu diesem Schluss kommen zumindest Psychologen der Universität Jena in einer Studie. Da »Antisemitismus mit einem Tabu belegt ist«, werde er für Nachwuchs- Provokateure interessant. Ärzte und Psychologen des Berliner Behandlungszentrums für Folteropfer beschuldigen den polizeiärztlichen Dienst Berlins, unseriöse Gutachten zu erstellen. Kriegsflüchtlinge, die an den Folgen traumatischer Kriegserlebnisse leiden, waren bislang vor Abschiebung geschützt. Seit einem Jahr überprüfen Polizeiärzte die Atteste der Flüchtlinge. In aller Regel werden die Flüchtlinge als reisefähig eingestuft, ganz im Widerspruch zu den Diagnosen niedergelassener Ärzte.