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Abschiebungen nach Togo von stefan wirner

»Wir leisten nur eine Entscheidungshilfe«, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes der Jungle World. Roland Dorfner vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hingegen erklärte, seine Behörde treffe »nur die Kopfentscheidung«, ob ein »Abschiedehindernis« bestehe. »Die allgemeine Lage in dem Land ist dabei nicht so wichtig, es geht um die individuelle.« Das Bundesinnenministerium verweist auf das Auswärtige Amt, das Auswärtige Amt auf die Innenbehörden der Länder, diese verweisen auf das Bundesamt. Und trotz dieses Wirrwars klappte in der vorigen Woche ein Abschiebeflug nach Togo wie am Schnürchen.

Für den Flug der niederländischen Luftfahrtgesellschaft KLM vom Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel nach Togo wurde in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch vergangener Woche eigens das geltende Nachtflugverbot über Hamburg aufgehoben, um eine Hand voll hilfloser Menschen loszuwerden. Nach Schätzung der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in Hamburg, die die Aktion um zwei Uhr nachts beobachtete, seien 15 bis 20 Menschen ausgeflogen worden.

Der Flug ging zunächst nach Amsterdam, wo weitere Flüchtlinge aus England, Frankreich, Belgien und den Niederlanden aufgenommen worden sein sollen. »Internationaler Großcharterflug« nennt sich das im Behördendeutsch. Die internationale Zusammenarbeit ließ nichts zu wünschen übrig. Insgesamt sollen nach Informationen der Antirassistischen Initiative 18 Togoer und 26 Kameruner aus Europa ausgeflogen worden sein.

Organisationen wie Amnesty International oder Pro Asyl weisen seit langem darauf hin, dass die Menschenrechtssituation in Togo katastrophal sei. Immer wieder seien Flüchtlinge, die nach Togo abgeschoben wurden, verhört oder gefoltert worden. (Jungle World, 23/04) Das Auswärtige Amt, das regelmäßig die Lage in den Zielländern von Abschiebeflügen beurteilt, bestreitet dies jedoch.

Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte, dass es zwar ein »Demokratiedefizit« in Togo gebe, man hoffe aber, dass sich Togo zum Respekt der Menschenrechte verpflichte. »Deutschland hat daran ein sehr starkes Interesse«, sagte sie. Und auch die deutsche Dienstleistungsgesellschaft wird bemüht: »Soweit es der deutschen Botschaft möglich ist, versucht sie bei Ankunft der Abschüblinge in Togo am Flughafen anwesend zu sein«, dies sei aber »nicht immer möglich«.

Die Kölner Rechtsanwältin Barbara Ginsberg, die sich mit Asylverfahren von Menschen aus Togo befasst, widerspricht der Darstellung der deutschen Behörden. Sie habe mehrere Togoer betreut, die nach ihrer Abschiebung in Togo gefoltert worden seien. Sie bezichtigt das Auswärtige Amt ausdrücklich der »Lüge«. Ginsberg behauptet, sie habe »eine Vielzahl von Togoern kennengelernt, die nach ihrer Abschiebung festgenommen und gefoltert wurden«.

Auch die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen wirft den Behörden die Verbreitung falscher Informationen vor. Einer ihrer Sprecher sagte der Jungle World, noch am Montag voriger Woche habe die Hamburger Ausländerbehörde erklärt, dass kein Abschiebeflug nach Togo stattfinden werde.

Keiner will es gewesen sein, und keiner soll es mitbekommen. Und wenn ein Flüchtling sich gegen seine Abschiebung wehrt, setzt ihm ein Beamter des BGS, der nur Befehle ausführt, einen Motorradhelm auf, und ab mit ihm! Die Maschinerie funktioniert reibungslos, daran hat man in Deutschland das stärkste Interesse.