Deutsches Haus

Mit den Flugtickets für die Abschiebung in der Hand fragte die Polizei in Lich bei Gießen (Hessen) am 27. Juli den Freund einer türkischen Familie nach deren möglichem Aufenthaltsort. Mehrere Familienmitglieder tauchten unter, als sie von der bevorstehenden Abschiebung erfuhren, und konnten ihr bislang entgehen. Ein Familienmitglied befindet sich in stationärer psychiatrischer Behandlung. Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Gießen findet in der Türkei keine psychologische und persönliche Unterstützung psychisch Kranker statt, weswegen »im Einzelfall« von Abschiebungen abzusehen und Abschiebeschutz zu gewähren sei. Für das hessische Innenministerium stelle die psychische Erkrankung dagegen kein Abschiebehindernis dar, hieß es im Gießener Anzeiger. Indessen gaben Licher BürgerInnen der Polizei Hinweise zum möglichen Aufenthaltsort der Familie. Ebenfalls am 27. Juli wurde ein 26jähriger Hamburger zu einer Geldstrafe von 1 500 Euro verurteilt. Er hatte während des Streits um eine Katze seinen Nachbarn nichtdeutscher Herkunft als »Arschloch, Hurensohn« und schließlich als »dreckigen Ausländer« beschimpft. Dann rief er: »Euch sollte man vergasen.« Wie die taz am 26. Juli berichtete, wurden die Ermittlungen gegen einen Hamburger Polizeibeamten eingestellt, der eine transsexuelle Ecuadorianerin im August vorigen Jahres angeschossen hatte. Nachbarn riefen damals die Polizei, als sie einen Streit zwischen der Ecuadorianerin und ihrem Lebensgefährten mitbekamen. Am Ort des Geschehens verlangten die BeamtInnen von ihr, sich auszuweisen, woraufhin sie begann, sich mit einem Hammer auf den Kopf zu schlagen, aus »Angst vor Knast und Abschiebung«, wie ihre Anwältin sagt. Zwei der BeamtInnen zufolge habe sich die Ecuadorianerin auf sie zu bewegt, weshalb ein Polizist auf sie schoss und sie anschließend fesselte. Die PolizistInnen befanden sich nach Meinung der Staatsanwaltschaft in einer Situation, die die Abgabe des Schusses als »Notwehr« rechtfertige. Die Anwältin der Angeschossenen hingegen hält das Verhalten der BeamtInnen für skandalös. Der Schuss sei »ohne vorherige Ansprache« abgegeben worden und zeige das diskriminierende Verhalten der Hamburger Polizei gegenüber MigrantInnen. Darüber hinaus werde deutlich, dass die Polizei »im Umgang mit nicht heteronormativen Beziehungen offenbar ungeübt ist«. Im gleichen Zusammenhang wurden auch interne polizeiliche Ermittlungen gegen zwei BeamtInnen eingestellt, die das Krankenbett der Angeschossenen durchsuchen wollten und dabei so heftig vorgingen, dass ihre behandelte Schusswunde wieder aufplatzte. Die Fahrt ins Krankenhaus wurde der Verletzten in Rechnung gestellt. Statistisch gesehen liegt die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland bei mehr als drei pro Tag. Bisher wurden für das erste Quartal dieses Jahres 263 antisemitische Straftaten gezählt, drei Personen wurden verletzt. Die Zahl der antisemitischen Delikte dürfte allerdings noch deutlich steigen. Denn die »Nachmeldequote« liege bei etwa 45 Prozent, berichtete das Neue Deutschland am 22. Juli.

jb