Deine Rechte

Das Medium Von Elke Wittich und Boris Mayer

Keine Ahnung, aber eine Meinung zu haben und diese dann auch noch vehement zu verbreiten, gehört zu den auffälligsten Merkmalen des gemeinen Internet-Users. Und so ist es auch kein Wunder, dass Ammenmärchen wie das vom mangelnden Verbraucherschutz im WWW einfach nicht totzukriegen sind.

Irrtum 1:

Firmen ohne AGB sind unseriös.

Stimmt nicht, weiß der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter. Werden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht, dann gelten ganz einfach die Verbraucherschutzgesetze des Landes, in dem der Kunde zu Hause ist.

Irrtum 2:

Es reicht aus, wenn AGB und Nutzungsbedingungen (Eula) internationaler Anbieter auf Englisch verfasst sind.

Stimmt nicht, denn der Kunde oder User hat nach den deutschen Gesetzen ein Recht darauf zu verstehen, was er akzeptiert; sind Geschäftsbedingungen usw. nicht in seiner Muttersprache verfasst, dann sind sie schlicht nicht wirksam.

Irrtum 3:

Unternehmen können AGB und Eula jederzeit stillschweigend ändern.

Stimmt nicht, der Kunde oder User muss über Änderungen informiert werden, das Unternehmen muss sogar nachweisen, dass es die Kundschaft benachrichtigt hat. Änderungen der Vertragsbedingungen können nämlich, wie im rich­tigen Leben, das Recht vorzeitiger Vertragskündigung nach sich ziehen.

Irrtum 4:

Ausländische Internetfirmen kann man nicht verklagen.

Stimmt nicht. Klagen mit Verweis auf das deutsche Verbraucherschutzgesetz sind ohne weiteres möglich. Innerhalb der EU ist dies sogar ganz einfach, weil die Verbraucherschutzgesetze weitgehend angeglichen wurden.