Deutsches Haus

»Schwarze brennen eben mal länger«, sagte der Polizeioberrat Reinhard S. der früheren Polizeidirektion Halle (Sachsen-Anhalt) kurz nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh. Das Innenministe­rium Sachsen-Anhalts bestätigte am 12. Fe­bruar die Vorwürfe gegen ihn, berichtete die Mitteldeutsche Zeitung. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sprach von einer »menschenverachtenden Äußerung«. Der Satz war während einer Beratung im Februar 2005 gefallen, wenige Wochen nachdem Jalloh unter bisher ungeklärten Umständen im Polizeigewahrsam in einer Zelle verbrannte. Zuvor hatte ein anderer Beamter geschildert, wie lange und qualvoll Jallohs Tod gewesen sei. Lediglich ein Beamter, der an der Beratung teilnahm, beschwerte sich beim zuständigen Polizeipräsidenten. Dieser übergab den Fall der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren eine Woche später einstellte, weil »keine Störung des öffentlichen Friedens erkennbar gewesen« sei. Ein Disziplinarverfahren endete mit einem Verweis. Der Polizist, der den Vorfall gemeldet hatte, wurde »gemobbt«, weil er angeblich gegen den »Korpsgeist der Polizei« verstoßen habe, und ließ sich kurz darauf versetzen. In der Nacht zum 10. Februar beschädigten Unbekannte eine jüdische Gedenkstätte in Berlin-Steg­litz. Sie zerstörten nach Angaben der Polizei mehrere Kränze und ein Buch an der »Spiegelwand« auf dem Hermann-Ehlers-Platz. Auf der zehn Meter langen »Spiegelwand« sind die Namen Hunderter Steglitzer Juden eingraviert, die von den Nationalsozialisten in Konzentrations­lager verschleppt wurden. Die Polizei geht von einem »politischen Hintergrund« aus, berichtete das Hamburger Abendblatt. Am 9. Februar fanden sich in Apolda (Thüringen) zum wiederholten Mal Aufkleber rassistischen Inhalts. Das berichtete die Thüringische Landeszeitung. Die Polizei ermittelt unter Einsatz eines Spürhundes, um die Täter zu überführen. Zwei Tage zuvor waren an das Rathaus von Apolda Hakenkreuze geschmiert worden. Anfang Februar hatte die Polizei mehrere hundert Aufkleber an Hauswänden, Briefkästen, Masten und Verkehrsschildern entdeckt. Daraufhin wurden zwölf Personen festgenommen. Einige von ihnen sind nach Polizeiangaben in der Vergangenheit durch »rechtsex­tremistisch motivierte Straftaten« aufgefallen. Alleinstehende Männer aus Afghanistan dürfen grundsätzlich abgeschoben werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied am 7. Februar, jungen afghanischen Männern sei dies zuzumuten, auch wenn sie in ihrem Herkunftsland »ein kümmerliches Leben am Rande des Existenzminimums« führen müssten. Damit lehnte der 8. Senat die Klage eines heute 20jährigen Afghanen ab. Er wehrte sich nach der Ablehnung seines Asylantrags gegen eine Abschiebung mit der Begründung einer »erheblichen Gefahr für Leib, Leben und Freiheit«. Sein Vater sei in Afghanistan getötet und sein älterer Bruder verschleppt worden, zitierte das Online-Nachrichtenmagazin net-tribune.

aw