»Ohne Transparenz gibt es keine demokratische Kontrolle«

Marei Pelzer, Pro Asyl

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zuständig für die Entscheidung über Asylanträge, hat auf Betreiben von Pro Asyl mehrere interne Dienstanweisungen über Asylverfahren öffentlich gemacht. Die Flüchtlingsorganisation hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Besonders brisante Dokumente, vor allem die so genannten Herkunftsländerleitsätze, welche die politische und menschenrechtliche Situation in den Herkunftsländern dokumentieren, wurden jedoch als Verschlusssache eingestuft und bleiben weiterhin geheim. Gerade sie dienen jedoch als Grundlage jeder asylrechtlichen Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat diese Praxis jetzt erstinstanzlich abgesegnet. Marei Pelzer ist Juristin von Pro Asyl. Interview: Matthias Lehnert

Es ist kein Geheimnis, dass die Entscheidungspraxis in asylrechtlichen Verfahren äußerst restriktiv ist. Dennoch weigert sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wichtige Dokumente herauszugeben, aus denen hervorgeht, wie die Entscheidungen zustande kommen. Was ist der Grund dieser Geheimhaltungspolitik?

Das Bundesamt scheint bei den Dokumenten, die nach wie vor als »Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch« eingestuft werden, die öffentliche Kritik zu scheuen. Vielleicht befürchtet das Bundesamt, dass die geheim gehaltenen Dokumente einer kritischen Würdigung nicht standhalten würden. Das Informationsfreiheitsgesetz soll jedoch die Bundesbehörden zu mehr Transparenz zwingen, um so demokratische Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Immerhin haben wir durch unsere Klage erreicht, dass uns das Bundesamt am 22. Januar rund 300 Seiten interne Dienstanweisungen freiwillig übergeben hat. Pro Asyl hat diese Dokumente nun im Internet veröffentlicht. Die Dienstanweisungen enthalten detaillierte Vorgaben über das Asylverfahren – etwa wie eine Anhörung durchgeführt werden soll. Einige Dienstanweisungen, zum Beispiel zur Definition von »religiöser Verfolgung« oder wann eine Verfolgung wegen »Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe« vorliegt, werden nach wie vor unter Verschluss gehalten. Die Herausgabe dieser Dienstanweisungen und der Herkunftsländerleitsätze wollen wir noch auf dem Rechtswege durchsetzen.

Befürchtet das Bundesamt, dass sich die Flüchtlinge in diese Dokumente einlesen könnten, um ihren Asylantrag entsprechend vorzubereiten und das Asyl damit zu »erschleichen«?

So ähnlich hat das Bundesamt zumindest vor Gericht argumentiert. Hier zeigt sich, mit welchen Vorurteilen und wie viel Misstrauen Flüchtlinge im Asylverfahren behandelt werden. Wir halten derartige »Argumente« für absurd. Bei den Herkunftsländerleitsätzen geht es darum, die Situation in den Herkunftsländern im Allgemeinen zu beurteilen. Sie enthalten Einschätzungen zur politischen und vor allem menschenrechtlichen Situation, zur Sicherheits- oder Versorgungslage. Wir sehen nicht ein, warum diese Länderinformationen nicht zugänglich gemacht werden sollten. Eine Offenlegung könnte dazu führen, dass das Amt auf etwaige Fehleinschätzungen frühzeitig aufmerksam gemacht wird. Menschenrechtsorganisationen könnten hier eine wichtige Rolle spielen. Als Frühwarnsystem könnten diese auf Fehler hinweisen. Es ist unverständlich, warum das Bundesamt gerade in dieser Frage mauert.

Nun beruhen diese Fehleinschätzungen der Situation in den Herkunftsländern nicht unbedingt nur auf mangelnder Kenntnis, sondern wohl auch auf Ignoranz und dem fehlenden Willen, Asylanträge positiv zu bescheiden. Gehen Sie davon aus, dass sich die Ent­schei­dungs­praxis ändert, wenn mehr Transparenz herrscht?

Wir glauben, dass ein Mehr an Transparenz zumindest in Einzelfällen zu Korrekturen in der Entscheidungspraxis führen kann. Zumindest würden Fehleinschätzungen der Menschenrechtssituation schneller öffentlich bekannt werden. Zum Beispiel haben wir im Jahr 2007 die unzutreffende Bewertung der Verfolgungssituation in Birma durch das Bundesamt erst nach einer aufwendigen Recherche in Kooperation mit Anwälten ermitteln können. Monatelang hagelte es Ablehnungen für Birmesen – Fehlentscheidungen, die zu unnötigen Klagen führten. Erst als Pro Asyl diese Entscheidungspraxis öffentlich kritisierte, lenkte das Bundesamt ein.

Würde denn mehr Transparenz beim Bundesamt an der generellen Ausrichtung der Flüchtlingspolitik etwas ändern? In der vergangenen Woche hat der EU-Kommissar für Justiz, Franco Frattini, die Pläne untermauert, die europäische Grenzschutzagentur Frontex zu stärken und die Kontrolle effektiver zu gestalten.

Die militärische Grenzabschottung Europas sehen wir als eines der größten Probleme in der aktuellen Flüchtlingspolitik an, an der auch ein völlig gläsernes Bundesamt nichts ändern würde. Das nun von Frattini vorgelegte »Grenzschutzpaket« soll Europa zu einem Überwachungsverbund machen, wie es ihn noch nie gegeben hat. Die Not von Schutzsuchenden und Flüchtlingen spielt in Frattinis Plänen keine Rolle. Seine neuen Pläne zur Kontrolle der Grenzen sollen Flüchtlingen im Gegenteil den Weg nach Europa verbauen.

Entgegen Frattinis Behauptungen wird das angestrebte Grenzüberwachungssystem Eurosur das Sterben an den EU-Grenzen nicht verhindern. Das Gegenteil ist zu befürchten. Schon die Installation des spanischen Grenzüberwachungssystems Sive hat zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Todesopfer geführt. Durch die Überwachung der Meerenge von Gibraltar wurden die Fluchtwege nach Europa letztlich nur länger und gefährlicher. Mit ihrer Unterstützung von Frattinis Programm setzt die EU-Kommission ihre Glaubwürdigkeit in Menschenrechtsfragen aufs Spiel. Die Pläne sind die Verlängerung und technokratische Erweiterung dessen, was als Krieg gegen Flüchtlinge an den Grenzen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten und auf See unter Beteiligung von Frontex jetzt schon stattfindet.

Ist es aussichtsreich, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes in nächster Instanz aufgehoben wird?

Wir hoffen darauf, dass das Urteil früher oder später aufgehoben wird. Denn bleibt es bei der erstinstanzlichen Entscheidung, hätte dies zur Folge, dass jede Bundesbehörde nach Belieben Dokumente als Verschlusssache einstufen könnte, um sich so der Herausgabe zu entziehen. Dies wäre mit dem Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vereinbar, wonach eine demokratische Partizipation durch Transparenz der Behörden gestärkt werden soll. Demokratische Kontrolle ist aber nicht möglich, wenn die Diskussionsgrundlage einseitig diktiert wird.

Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz von 2006 ist vergleichsweise jung, das Amtsgeheimnis staatlicher Behörden wurde und wird in Deutschland ganz besonders hochgehalten. Wie stellt sich die Situation in anderen Ländern hinsichtlich des Asylverfahrens dar?

Andere Länder sind in Sachen Transparenz schon wesentlich weiter. So werden in den USA regelmäßig vom US State Department Berichte über die Menschenrechtssituation in Herkunftsländern von Flüchtlingen veröffentlicht. Ebenso veröffentlicht das Innenministerium von Großbritannien lange Berichte über die Situation in den Herkunftsländern. Zu beobachten ist, dass in Ländern, in denen Informationsfreiheitsgesetze eine längere Tradition haben, mehr Offenheit besteht. Dies gilt etwa auch für die skandinavischen Länder. In Deutschland stehen wir da noch am Anfang.

Die veröffentlichten Dokumente finden sich unter www.proasyl.de