Friedliche Trinker

Freiburg. Jetzt ist es offiziell: Wer in Wochenendnächten im Freiburger »Bermudadreieck« mitgebrachten Alkohol in sich hineinschüttet oder in der Absicht, dies zu tun, bei sich trägt, wird nicht zwangsläufig gewalttätig. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg am Dienstag fest und hob deshalb das entsprechende Alkoholverbot auf. Auch der so genannte Randgruppentrinkparagraph hat keine Gültigkeit mehr. Das Gesetz verbot das »Lagern oder dauerhafte Verweilen« an dafür nicht zwangsläufig vorgesehenen Plätzen »zum Zwecke des Alkohol­genusses …, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen«.   gs