Artenschutz für Nationalisten

Russland. Was in Deutschland unter dem Begriff »gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit« verhandelt wird, fällt in Russland nach Artikel 282 des Strafgesetzbuches unter die Definition »Verletzung der Menschenwürde aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe«. Dazu zählen per Gerichtsentscheid anerkannt bereits ehemalige Regierungsmitglieder der russischen Republik Mari El, Militärangehörige, Polizeimitarbeiter, die chinesische Regierung und Antifaschisten. Demnächst könnte eine weitere Gruppe unter den Artenschutzparagraphen fallen. Die Petersburger Staatsanwaltschaft ermittelt nämlich derzeit gegen mehrere Antifaschisten, die sich an zwei Angehörigen der sozialen Gruppe »russische Nationalisten«« vergriffen haben sollen.   uw