Deutsches Haus

Wie die Südwest-Presse am 28. April berichtete, ermittelt die Polizeidirektion Waiblingen (Baden-Württemberg) gegen 40 Personen wegen eines Brandanschlags auf fünf Migranten, der sich am 10. April in der Ortschaft Winterbach ereignete. Die fünf Angegriffenen gerieten in der betreffenden Nacht in einen Streit mit einer Gruppe Nazis und flüchteten in ein Gartenhaus. Daraufhin steckten die Angreifer die Laube in Brand. Die fünf jungen Männer konnten sich nur mit Glück vor den Flammen ins Freie retten. Auf der Flucht wurde einer von ihnen von drei Angreifern zusammengeschlagen und musste mehrere Tage im Krankenhaus verbringen. Nach Angaben der Polizei besteht bei 18 Personen ein dringender Tatverdacht. Zu diesem Ergebnis kam die Polizei nach 150 Vernehmungen und 34 Hausdurchsuchungen, bei denen zwei Fahrzeuge, Mobiltelefone, Computer, Speichermedien und mehrere Waffen beschlagnahmt wurden. Die Gemeinde Winterbach möchte das Grundstück aufkaufen, auf dem sich der Angriff ereignete. Es sei wichtig, ein Zeichen zu setzen und derartige Taten künftig zu verhindern, sagte Bürgermeister Albrecht Ulrich der Stuttgarter Zeitung. In der Nacht des 23. April beleidigten zwei Männer und zwei Frauen in Berlin-Wilmersdorf einen 33jährigen im Flur seines Wohnhauses auf rassistische Weise. Zudem schlug einer der Männer ihm mit der Faust gegen die Brust, eine der Frauen bedrohte ihn verbal. Dann verließen die vier Personen das Haus in unbekannte Richtung. Wie die Polizei mitteilte, hat der Staatsschutz Ermittlungen wegen Volksverhetzung, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung aufgenommen. Das Amtsgericht Nürnberg (Bayern) verurteilte einen 29jährigen Mann am 19. April wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Angeklagte hatte das Album »Herrenrasse« der Nazi-Band »Macht und Ehre« in einer Online-Tauschbörse zum Download angeboten, 239 Nutzer hatten es sich heruntergeladen. Nach Ansicht des Gerichts sind die Texte der Band ausländerfeindlich, fördern den Hass auf bestimmte Gruppen der Bevölkerung und rufen zu »Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Minderheiten« auf. Ein Ermittler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts, der auch im Prozess aussagte, hatte den Angeklagten mit einer Software aufgespürt, mit der die Polizei Tausch­börsen nach verbotenen Inhalten durchsuchen und die Inhaber der Internet­anschlüsse ausfindig machen kann, von denen aus die Musik angeboten wird. Als Beamte die Wohnung des 29jährigen durchsuchten, fanden sie zudem »weitere Datenträger mit Hakenkreuzen und Runen«. Der Angeklagte bekundete vor Gericht Reue: Die Angelegenheit sei ihm peinlich, er hätte das Album löschen sollen. Nach Angaben der Nürnberger Zeitung ist der Mann vorbestraft. So zog er beispielsweise nach einem Fußballspiel durch die Nürnberger Innenstadt und grölte: »Sieg Heil!«   MST