Deutsches Haus

Wie die Schweriner Volkszeitung am 26. Juli berichtete, haben unbekannte Täter in Löcknitz (Mecklenburg-Vorpommern) Radmuttern an zwei Autos gelöst und ein Hakenkreuz in die Motorhaube eines Fahrzeugs geritzt. In dem grenznahen Ort waren seit dem Beitritt Polens zum Schengener Abkommen mehrfach Gebäude und Autos mit fremdenfeindlichen Parolen beschmiert worden. Bereits in der Woche zuvor hatten Unbekannte dort einen 20 Meter langen Schriftzug mit der Parole »Polacken raus, Deutschland den Deutschen« an eine Wand gesprüht. In der Nacht zum 25. Juli wurde auf ein Wohnhaus im Leverkusener Stadtteil Wiesdorf (Nordrhein-Westfalen) ein Brandanschlag verübt. Die Rheinische Post berichtete, dass die unbekannten Täter einen Molotow-Cocktail in die Erdgeschoss­wohnung schleuderten, im Haus befanden sich 19 Personen. Die Bewohner konnten sich rechtzeitig ins Freie retten und blieben unverletzt. Die Wohnungen wurden durch den Brand unbewohnbar. Da in dem vierstöckigen Haus überwiegend Sinti und Roma lebten, wird ein fremdenfeindlicher Hintergrund vermutet. Zeugen sahen zudem zwei dunkel gekleidete und kahlköpfige Männer am Tatort, die den Anschlag gefilmt haben sollen. Der Vorsitzende des Zentralrats deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, sagte, in der Vergangenheit habe es immer wieder Gewaltandrohungen von Rechtsextremen gegen Sinti und Roma gegeben. Wie Der Westen berichtete, wurden am 25. Juli drei Personen festgenommen, denen vorgeworfen wird, in der Nacht zum 21. April Grabsteine des jüdischen Friedhofs in Essen (Nordrhein-Westfalen) mit antisemitischen Parolen und Hakenkreuzen besprüht zu haben, etwa 30 Grabsteine des Friedhofs waren betroffen. Eine 18jährige und ein 20jäh­riger legten bereits ein Geständnis ab, ein weiterer Festgenommener schwieg bisher zu den Vorwürfen. Wie die Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung am 24. Juli berichtete, hat das Amtsgericht Bremen einem Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zugesprochen, weil ihm ein Türsteher den Zutritt zu einer Diskothek verweigert hatte. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Hautfarbe des Klägers und somit fremdenfeindliche Motive der ausschlaggebende Grund für die Abweisung gewesen seien. Die Frankfurter Rundschau berichtete am 22. Juli, dass Fans des Halleschen FC vor dem DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt Aufkleber mit antisemitischem Inhalt verbreiteten. Im Internet kursiert ein Entwurf, auf dem der Slogan »Frankfurt und Chemie, Judensympathie« zu lesen ist. Bereits im April 2008 wurde der Hallesche FC nach einer Partie gegen den FC Carl-Zeiss Jena wegen »Juden-Jena«-Rufen aus dem eigenen Fanblock von einem Sportgericht mit Punktabzug bestraft. Darüber hinaus waren Mitglieder der Hallenser Fanszene bereits Anfang 2006 an einem rassistisch mo­tivierten Angriff auf den nigerianischen Spieler Adebowale Ogungbure beteiligt.   HS