Deutsches Haus

Am 24. August berichtete die Taz, dass erstmals ein Fall von rassistischer Diskriminierung beim Einlass einer Diskothek vor einem Oberlandesgericht (OLG) verhandelt werden solle. Gegen ein Urteil des Tübinger Landgerichts (Baden-Württemberg) beantragte der Rechtsanwalt Sebastian Busch beim Stuttgarter OLG Revision. Sein damals 17jähriger Mandat David G. wurde im November 2010 vor der Diskothek »M-Park« in Reutlingen abgewiesen, es seien schon genug »schwarze Besucher« da, soll einer der Türsteher gesagt haben. David G. legte Rechtsmittel ein. »Zweifellos eine Demütigung« stellte Ende Juli in einem ersten Prozess Tilman Gruber, Richter am Tübinger Landgericht, fest. Allerdings überschreite diese »nicht das Maß gewissermaßen täglichen Unrechts oder persönlicher Kränkung, die jedem Menschen alltäglich widerfahren können«, urteilte Gruber. Die geforderte Entschädigung in Höhe von 5 000 Euro lehnte der Richter ab. Der Potsdamer Juraprofessor Detlev W. Belling räumt dem Revisionsverfahren gute Chancen ein. Im Gespräch mit der Taz bezeichnete er die Entscheidung des Tübinger Landgerichts als Fehlurteil. »Es geht nicht um verletzte Eitelkeiten, wenn jemand wegen seiner Hautfarbe öffentlich herabgesetzt wird, sondern um die Verletzung seiner Menschenwürde«, sagte Belling. Am 24. August begann vor dem Dresdener Landgericht (Sachsen) ein Prozess gegen fünf Männer, die unter anderem wegen fremdenfeindlich motivierter Gewalttaten angeklagt sind. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die Angeklagten Mitglieder der seit 2008 bestehenden Gruppe »Hooligans Elbflorenz«. Wie die Freie Presse berichtete, wird ihnen vorgeworfen, am Abend des EM-Halbfinalspiels zwischen Deutschland und der Türkei im Juni 2008 zusammen mit anderen Hooligans in der Dresdener Neustadt mehrere türkische Lokale im Dresdener Bezirk Neustadt angegriffen und verwüstet zu haben. Bei dem Angriff wurden mehrerer Personen teils erheblich verletzt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, beleidigte ein S-Bahn-Lokführer im Münchener Bezirk Pasing (Bayern) am Abend des 23. August einen Fahrgast per Lautsprecherdurchsage in rassistischer Weise. Der 21jährige Mann aus Guinea hatte die S-Bahn betreten, kurz bevor der Lokführer die Türen schließen wollte. Da seine Freundin etwas langsamer war als er, stellte sich der junge Mann in die Türen, bis auch sie den Zug erreicht hatte. Der 51jährige Lokführer maßregelte den Fahrgast daraufhin über die Lautsprecheranlage und beschimpfte ihn mit ausländerfeindlichen Parolen. Als der 21jährige ihn daraufhin zur Rede stellen wollte, wurde er vom Fahrer ignoriert. Beim Aussteigen versuchte der Guineer mit seinem Mobiltelefon ein Foto des Lokführers zu machen, der 51jährige trat ihm gegen die Hand. Die Bundespolizei ermittelt, der Lokführer räumte die Taten mittlerweile ein. Die S-Bahn München GmbH kündigte an, dass gegen den Mitarbeiter disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet werden sollen.   MM