»Sie dürfen auch noch telefonieren«

Seit vergangener Woche ist es in Hamburg verboten, in Bussen, S- und ­U-Bahnen sowie an öffentlichen Haltestellen Alkohol zu trinken. Gisela Becker, die Pressesprecherin des Hamburger Verkehrsverbunds, zieht eine Bilanz des ersten Wochenendes mit dem »Alkoholkonsumverbot«.

Halten sich die Fahrgäste bereits an die Vorschrift oder wird sie noch ignoriert?
Ich habe mich bei der U-Bahn und der S-Bahn erkundigt. Zusammenfassend kann man sagen, dass es ein entspanntes Wochenende war, auch für das Wachpersonal, das das Verbot kontrollieren sollte. Es waren noch nicht alle Fahrgäste ohne Flasche unterwegs. Diejenigen, die darauf angesprochen wurden, haben sich aber offenbar einsichtig gezeigt.
Soll das Personal denn schon durchgreifen?
Wir setzen in diesem ersten Monat auf Information. Die Fahrgäste, die trotz der Plakate nichts vom Alkoholverbot mitbekommen haben, werden gebeten, das Trinken einzustellen. 40 Euro Bußgeld erheben wir erst ab Oktober.
Sind die anfallenden Bußgelder eine Nebeneinnahme für die Verkehrsunternehmen oder gibt es eine besondere Verwendung?
Auf Nebeneinnahmen kommt es uns nicht an. Wir hoffen, dass die Strafe nicht allzu oft verhängt werden muss. Das Bußgeld soll dem Verbot nur etwas mehr Nachdruck verleihen. Darum geht es. Das Trinken soll weniger werden. Die Fahrgäste, die sich in der Vergangenheit von Betrunkenen belästigt gefühlt haben, sollen sich in Zukunft wieder wohler fühlen bei uns.
Mittlerweile gibt es auf Facebook eine Gruppe, die zum »HVV-Abschiedstrinken« einlädt. Denken Sie, die mehr als 5 000 Mitglieder lassen es in der Hamburger S- und U-Bahn noch einmal so richtig krachen, bevor es teuer wird?
Wir beobachten das und sind auch in Kontakt mit der Polizei. Näheres kann ich Ihnen noch nicht sagen. Mitte oder Ende des Monats weiß man vielleicht mehr, wenn der Termin näher rückt und sich auf der Internetseite vielleicht etwas tut.
Darf man noch etwas essen in den Hamburger Bahnen?
In Nordrhein-Westfalen ist häufig auch das Essen untersagt. Bei uns gilt aber nur das Alkoholkonsumverbot. Es gibt kein besonderes Verbot für nichtalkoholische Getränke oder Speisen. Sie dürfen auch noch telefonieren. Man sollte aber darauf achten, dass man andere Fahrgäste nicht belästigt. Aber das sind ja ganz allgemeine Regeln der Rücksichtnahme.