Deutsches Haus

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Wie das Oberbayerische Volksblatt am 2. November berichtete, hat die NPD vergangene Woche in Mühlheim am Inn (Bayern) Flugblätter verteilen lassen, die sich gegen Asylbewerber in der Kreisstadt richten. In dem Text heißt es unter anderem: »Immer neue Ströme von Asylanten brechen auf unser schönes Mühldorf herein. Die Quelle jener ist bekanntlich unerschöpflich.« Der Bürgermeister der Stadt, Günther Knoblauch (SPD), verurteilte die Aktion. Nach Angaben der Polizei ist das Flugblatt jedoch strafrechtlich nicht relevant und durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt. Ebenfalls am 2. November legte der »Expertenkreis Antisemitismus« dem Bundeskabinett seinen ersten Bericht vor. Der Kreis war vor zwei Jahren auf Beschluss des Bundestags eingerichtet worden. Nach Einschätzung der Experten ist Antisemitismus in einem »erheblichen Umfang« in der Gesellschaft verankert, etwa 20 Prozent der Deutschen sind demnach antisemitisch eingestellt. Vor allem Rechtsextreme, Holocaustleugner und Islamisten nutzen das Internet für antisemitische Propaganda. Auch im deutschen Fußball, insbesondere in Fangemeinden, sind antisemitische Parolen weit verbreitet. Darüber hinaus gibt es dem Bericht zufolge »bis weit in die Mitte der Gesellschaft« eine »Gewöhnung an alltägliche judenfeindliche Tiraden und Praktiken«. Der Expertenkreis betont, dass die Bundesrepublik ein höheres Maß an Anti­semitismus als viele westeuropäische Länder aufweise, trotz der Tatsache, dass es in Deutschland eine intensivere Auseinandersetzung mit der Vergangenheit gegeben habe. Der Prozess gegen einen Neonazi, der im vergangenen Jahr einen Deutsch-Kurden in Nürnberg (Bayern) brutal angegriffen hat, wird möglicherweise neu aufgerollt. Das berichtete die Nürnberger Zeitung am 1. November. Der 24jährige Angreifer hatte an einem U-Bahnhof sein Opfer derart mit Tritten und Schlägen traktiert, dass dieses einen Herzstillstand erlitt. Der 18jährige musste nach seiner Wiederbelebung achtmal operiert werden. Der Täter wurde im Februar wegen schwerer Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Anwalt des Opfers hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, weil nicht hinreichend geklärt sei, ob es sich bei dem Angriff des Kampfsportlers um versuchten Totschlag handelte. Mitte Dezember befasst sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil des Nürnberger Schwurgerichts. Er könnte den Fall an das Nürnberger Landgericht zurückverweisen. Am 30. November hat ein Mann eine 44jährige Ghanaerin in Hamburg angegriffen. Dem Hamburger Abendblatt zufolge hatte die Putzfrau eines Schnellrestaurants am Bahnhof Altona dem 37jährigen zuvor den Zutritt zur Toilette verwehrt, weil er diese schon mehrfach stark verunreinigt hatte. Der betrunkene Angreifer schlug sie daraufhin mehrfach gegen die Wand und beleidigte sie rassistisch. Die Polizei nahm den Mann später in Gewahrsam. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung ermittelt.   HM