Deutsches Haus

Dutzende Flüchtlinge sind am 14. Februar vom Düsseldorfer Flughafen (Nordrhein-Westfalen) aus nach Serbien ab­geschoben worden. Nach Angaben des Landesinnenministeriums handelte es sich bei dem Flug um eine »Rückführung« der EU-Grenzschutzorganisation Frontex. Aus Nordrhein-Westfalen wurden 49 Personen abgeschoben, darunter 45 Roma. »Für Serbien besteht im Gegensatz zum Kosovo keine Winterpausenregelung bei der Rückführung«, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Das Bundesinnenministerium habe eine »zügige Rückführung« angeordnet. Flüchtlingshilfeorganisationen hatten vergeblich an die Behörden appelliert, den Flug nach Serbien wegen der extremen Witterung abzusagen. In der Nacht zum 12. Februar wurden zwei Afrikanerinnen in einer ­S-Bahn bei Hannover (Niedersachsen) von sechs Personen in rassistischer Weise beleidigt und mit Reizgas attackiert. Wie das Mindener Tageblatt berichtete, alarmierten die 18 und 30 Jahre ­alten Frauen aus Ruanda einen Zugbegleiter, nachdem sie von zwei Frauen und vier Männern verbal angegriffen worden waren. Beim Aussteigen sprühten zwei polizeibekannte Rechtsextreme der 18jährigen Reizgas ins Gesicht. Die Po­lizei konnte die beiden mutmaßlichen Täter zu einem späteren Zeitpunkt im Bahnhof Barsinghausen, einem Treffpunkt der Naziszene, festnehmen. Die Männer erwartet ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Angesichts der von Neonazis begangenen Morde wollen fünf Bundesländer die sogenannte Hasskriminalität stärker als bisher mit Mitteln des Strafrechts bekämpfen. Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen brachten am 10. Februar einen Antrag in den Bundesrat ein, menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe von Tätern als besondere Umstände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Diese sollen im Rahmen der Strafzumessung als strafverschärfend berücksichtigt werden. Weil Hasskriminalität in besonderem Maße geeignet sei, den sozialen Frieden zu stören, müsse das Strafrecht dem »erhöhten Unrechtsgehalt« stärker als bisher Rechnung tragen. Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen der Länderkammer beraten. Wie die Leip­ziger Volkszeitung am 10. Februar berichtete, sind gegen mehrere Diskotheken beim Amtsgericht Leipzig (Sachsen) Klagen eingereicht worden. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen prangert die rassistischen Einlasskontrollen in Leipziger Diskotheken an. Zusammen mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig gab das Antidiskriminierungsbüro bekannt, dass gegen sechs Diskotheken Klagen wegen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingereicht worden seien. Bei einem Test in elf Diskotheken sei Besuchern mit Migrationshintergrund in sechs Fällen der Eintritt verweigert worden, während deutsche Gäste nicht abgewiesen wurden.    MM