Deutsches Haus

Am 26. Februar berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass bei einer Auseinandersetzung auf einem Schnellboot der deutschen Marine ein Bootsmann von mehreren Obermaaten angegriffen wurde. Das Einsatzführungskommando in Potsdam (Brandenburg) bestätigte den Vorfall, der sich bereits am 15. Februar auf dem Schnellboot im Hafen von Beirut (Libanon) zugetragen hatte. Der Bootsmann sei von den Marinesoldaten aus seiner Koje gezogen, mit Tape und einem Spanngurt auf einem Tisch fixiert und anschließend am Bein bemalt worden. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sollen die Soldaten ihrem Vorgesetzten, der thailändischer Herkunft ist, die Worte »Hier wohnen die Mongos« auf die Haut geschrieben haben. Auf die Frage nach einer rassistischen Motivation der Angreifer sagte ein Sprecher des Einsatzführungskommandos der Zeitung: »Alle Ermittlungen, die wir geführt haben, haben ergeben, dass der Vorfall nichts mit einem ausländerfeindlichen Hintergrund zu tun hat.« Der Fall wurde am 22. Februar wegen des Verdachts eines tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Zwei der Soldaten sollen mit ihren Mobiltelefonen Bilder von dem Angriff gemacht haben. Diese sollen auf Befehl gelöscht worden sein, heißt es in dem Bericht. Die zunächst vier Verdächtigen seien bereits zurück nach Deutschland geschickt worden. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete, begann am 26. Februar in Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) gegen drei Männer ein Gerichtsprozess wegen rassistischer Beleidigung. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai vorigen Jahres während einer Busfahrt einen Jugendlichen mit rassistischen Schimpfworten wie »Nigger« beleidigt zu haben. Einer der Zeugen sagte am ersten Verhandlungstag zudem aus, dass der Jugendliche von einem der Angeklagten bespuckt worden sei. Das Landgericht Saarbrücken (Saarland) bestätigte am 22. Februar in zweiter Instanz die Verurteilung des NPD-Politikers Udo Pastörs wegen Volksverhetzung. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass Pastörs, der Vorsitzender der NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern ist, 2009 bei einer Aschermittwochsveranstaltung seiner Partei in Saarbrücken zum Hass auf Teile der Bevölkerung aufgestachelt hat. Pastörs hatte Juden und Türken verunglimpft. Er war dafür vom Amtsgericht Saarbrücken 2010 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldbuße von 6 000 Euro verurteilt worden. Wie die Welt berichtete, verringerte das Landgericht im Berufungsverfahren die Bewährungsstrafe auf sieben Monate, nachdem ein Teil der Anklagepunkte fallengelassen worden war.   mm