Deutsches Haus

Wie die Schweriner Volkszeitung berichtete, skandierte eine aus mehreren Personen bestehende Gruppe in der Nacht zum 10. Juli in Kühlungsborn (Mecklenburg-Vorpommern) rassistische Parolen. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Volksverhetzung. Am 8. Juli berichtete die Taz über eine Ortsbeiratssitzung im Bremer Stadtteil Vegesack, bei der eine geplante Unterkunft für Flüchtlinge abgelehnt wurde. Wegen steigender Flüchtlingszahlen plant die Stadt Bremen derzeit fünf neue Unterkünfte für Flüchtlinge, darunter drei Containersiedlungen. Die Zeitung berichtete, bei der Sitzung seien Vertreter von Flüchtlingsinitiativen und Silke Harth, die Integrationsbeauftragte des Landes Bremen, niedergebrüllt worden. Zudem seien von Personen im Publikums rassistische Kommentare geäußert worden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, griffen am Abend des 5. Juli mehrere Jugendliche in Bad Neustadt an der Saale (Bayern) einen türkischstämmigen Jugendlichen an. Zwei Tage nach dem Angriff nahm die Polizei vier Tatverdächtige vorläufig fest. Ihnen wird vorgeworfen, den 14jährigen verprügelt zu haben. Wie die Polizei mitteilte, legten die jungen Männer im Alter von 15 bis 18 Jahren ein Geständnis ab. Zudem haben die Polizisten ein Handy sichergestellt, mit dem der Angriff gefilmt worden war. In dem Video ist zu sehen, wie mehrere Jugendliche den 14jährigen schlugen und mit Kniestößen angriffen. Einige Täter hatten ihre bloßen Oberkörper mit Hakenkreuzen und NS-Zeichen bemalt. Der Angegriffene erlitt einen Nasenbeinbruch, zahlreiche Prellungen und eine Wunde unter dem Auge. Gegen die Tatverdächtigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, Hakenkreuze und NS-Zeichen auf den Oberkörpern bringen ihnen eine weitere Anzeige ein. Wie die Neue Württembergische Zeitung am 4. Juli berichtete, muss der Fußballverein FC Heiningen (Baden-Württemberg) eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro zahlen, weil ein Fußballspieler der Landesligareserve beim Relegationsspiel zwischen dem FC Heiningen und dem VfL Nagold antisemitische Gesänge angestimmt hatte. Der Spieler selbst, der bei der Partie als Zuschauer dabei war, wurde vom Sport­gericht des Württembergischen Fußballverbandes für drei Monate gesperrt und muss eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro zahlen. Das Sportgericht hatte Ermittlungen aufgenommen, nachdem der Spieler angezeigt worden war. Der Urteilsbegründung zufolge sollen mehrere Anhänger des Vereins, unter ihnen auch der Verurteilte, gegen Ende der ersten Halbzeit über ein Megaphon anti­semitische Gesänge angestimmt haben. Der verurteilte Spieler war dabei offenbar der Vorsänger.   mm