Deutsches Haus

Am 5. Mai berichtete Zeit Online, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus (Brandenburg) wegen Volksverhetzung Anklage gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler erhoben hat. Dies teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Die Anklageschrift sei dem Landgericht Potsdam und dem im Gefängnis Brandenburg/Havel sitzenden Holocaustleugner zugegangen. Anlass für die Anklage ist eine antisemitische Hetzschrift, die Mahler in der Haft geschrieben hat. Die JVA hatte ihm im offenen Vollzug die Nutzung eines privaten Computers erlaubt. Deswegen hatte das Justizministerium bereits Disziplinarverfahren gegen Bedienstete eingeleitet. Wie die Berliner Zeitung berichtete, wurde ein 26jähriger am 3. Mai im Berliner Ortsteil Hellersdorf wegen seiner Hautfarbe in rassistischer Weise beleidigt und attackiert. Der Angegriffene war in einer Parkanlage unterwegs, als er von einem bisher unbekannten Täter angerempelt, beleidigt und ins Gesicht geschlagen wurde. Der 26jährige erlitt Verletzungen, der polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Wie der Deutschlandfunk berichtete, hat das Landgericht Magdeburg (Sachsen-Anhalt) am 2. Mai vier von neun Angeklagten wegen eines brutalen Angriffs auf einen Imbissbetreiber mit türkischem Migrationshintergrund zu Haftstrafen verurteilt. Obwohl die Täter eindeutig der rechtsextremen Szene angehören, sei Ausländerhass als Hauptmotiv nicht nachweisbar, urteilte das Gericht. Die Verurteilten erhielten wegen versuchten Totschlags Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren und zwei Monaten. Fünf Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Angriff ereignete sich am Abend des 21. September vorigen Jahres vor dem Bahnhofs­imbiss von Bernburg. Zunächst beleidigten die Angreifer die 27jährige Freundin des Imbissbetreibers mit rechtsextremen Parolen. Als ihr 34jähriger Freund ihr zu Hilfe eilte, wurde er von der Gruppe in rassistischer Weise beleidigt, geschlagen und getreten, auch als er bereits am Boden lag. Der Imbissbetreiber erlitt lebensbedrohliche Kopfverletzungen, er konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und trug bleibende Schäden davon. Wie die Taz berichtete, waren fast alle Angeklagten bereits wegen Schlägereien, Nötigung und Volksverhetzung vorbestraft. Der Anwalt des Opfers hatte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes beantragt, er bezeichnete das Urteil des Magdeburger Landgerichts als »unverständlich und enttäuschend«. Die »Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt« in Sachsen-Anhalt lehnt das Urteil als zu milde ab. Das internationale Auschwitz-Komitee übte ebenfalls Kritik am Richterspruch.   mm