Deutsches Haus

Am 23. April hat vor dem Limburger Landgericht (Hessen) der Prozess wegen Mordes an einem Afrikaner begonnen. Den beiden Angeklagten im Alter von 22 und 43 Jahren wird vorgeworfen, den 55jährigen Mann aus Ruanda in einer Obdachlosenunterkunft in Limburg zu Tode geprügelt zu haben. Die Tat hatte sich vor sechs Monaten ereignet. Nach Angaben der Welt geht die Staatsanwaltschaft von einem rassistischen Motiv aus. Wie die Berliner Polizei in einer Pressemeldung mitteilte, erstattete am 22. April eine 32jährige Anzeige wegen antisemitischer Beleidigungen. Die Mieterin in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Neukölln sagte, dass sie am 10. April im Treppenhaus von einer 65jährigen Nachbarin mit antisemitischen Parolen beleidigt worden sei. Anschließend habe ihr diese ins Gesicht gespuckt. Da sie wiederholt in dieser Form beleidigt worden sei, entschloss sich die Frau, Anzeige zu erstatten. Gegen die 65jährige wird wegen Volksverhetzung und Körperverletzung ermittelt. Am 20. April beleidigten mehrere Jugendliche auf einem Sportplatz in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) eine Gruppe Fußballspieler mit rassistischen Parolen. Wie der MDR berichtete, zeigten die Jugendlichen auch den Hitlergruß, anschließend kam es zu einer Schlägerei. Gegen die Angreifer ermittelt der Staatsschutz wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Wie die Freie Presse am 17. April berichtete, endete ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Zwickau (Sachsen) mit einem Freispruch. Es ging um einen Angriff im August 2012, bei dem eine Gruppe Rechtsextremer ein Lokal in Zwickau gestürmt hatte. Unter Rufen wie »Kanaken raus« hatten sie ausländische Gäste aus dem Lokal getrieben und auf sie eingeschlagen. Ein 26 Jahre alter Türke war ins Koma geprügelt, ein 46jähriger Iraner schwer verletzt worden. Angeklagt war ein 31jähriger, der von dem Türken identifiziert worden war. »Was Ihnen widerfahren ist, tut mir unendlich leid. Diese Mauer des Schweigens ärgert mich. Aber es heißt nun mal: im Zweifel für den Angeklagten«, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung dem Türken, der bei dem Angriff ein lebensgefährliches Schädelhirntrauma und mehrere Frakturen erlitten hatte. Richter und Staatsanwalt sagten, sie hätten keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Da bestätigende Zeugenaussagen fehlten, wurde der Angeklagte, der die Tat abstreitet, freigesprochen. Eine Barkeeperin hatte ausgesagt, dass Dutzende Gäste des Lokals die Tat fotografiert und gefilmt hatten. Zeugenaufrufe der Polizei blieben aber ergebnislos.   mm