Die Reaktion

Menschen, Tiere, Ethik und Moral. Die Debatte um die Preisverleihung an Peter Singer wurde in den vergangenen Wochen vor allem in den sozialen Medien ziemlich emotional. Während in den meisten gedruckten Artikeln eindeutig Kritik an den umstrittenen Thesen des australischen Bioethikers formuliert wurde, entstand in den sozialen Medien eine heftige Debatte. So war es auch auf unsere Facebook-Seite, nachdem zwei Texte zum Thema erschienen waren: »Solche und solche Menschen« von Ivo Bozic (nur online im Jungle-Blog) und »Fatale Logik« von Kirsten Achtelik (Jungle World 21/2015). Insbesondere Bozics Satz »Man kann gar nicht gegen Peter Singer und für Tierrechte sein« sorgte für Aufsehen. Ja, wie sieht es aus mit den Tierrechten? Um welche Rechte handelt es sich und in welchem Verhältnis stehen sie zu Menschenrechten? Lasse J. stellt dabei ganz konkrete Fragen: »Was soll das heißen? Versammlungsrecht für Schimpansen? Selbstbestimmung der Heuschreckenvölker? Wahlrecht für Gänse? (…) Tiere können mit Bürgerrechten nicht sonderlich viel anfangen. Und wie sollen sie vor Gericht überhaupt ihre Rechte einfordern?« Darauf antwortet Sebastian H.: »Einem Schimpansen das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu gewähren, finde ich jetzt erstmal unproblematisch (…) Sowieso bezieht man sich ja bei derlei Forderungen meist auf die Grundrechte, weil sich diese in der Regel aus moralischen Rechten ableiten – so geht die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ziemlich unmittelbar auf Immanuel Kant zurück. Wie eine Heuschrecke ihre Steuererklärung machen muss, ist also in der ganzen Debatte eher zweitrangig.« Die Debatte war übrigens nicht wirkungslos. Die Preisverleihung am Dienstag fand unter Protesten und ohne die ursprünglich geplante Laudatio von Michael Schmidt-Salomon, dem Sprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, statt.