Deutsches Haus

Am Abend des 11. Oktober schlugen und traten in Berlin-Kreuzberg drei 19- bzw. 20jährige einen dunkelhäutigen Mann. Wie der Tagesspiegel meldete, war der 31jährige auf dem Fahrrad unterwegs, als er plötzlich aus einem Transporter rassistisch beleidigt sowie bespuckt wurde. Die Angreifer sprangen aus dem Wagen, schlugen auf den Beschimpften ein und misshandelten ihn mit Tritten, nachdem er zu Boden gegangen war. Schließlich flüchteten sie, kehrten aber wenig später wieder zurück, da einer von ihnen seine Geldbörse bei der Misshandlung des Opfers verloren hatte. Beim Aussteigen wurde das Trio von der zwischenzeitlich verständigten Polizei vorläufig festgenommen. Einem Bericht des MDR vom 11. Oktober zufolge spielte ein 56jähriger am Abend des 10. Oktober vor der KZ-Gedenkstätte Buchenwald bei Weimar (Thüringen) NS-Militärmusik und die Aufnahme einer Hitler-Rede über die Musikanlage seines Autos ab. Nach Polizeiangaben fanden die herbeigerufenen Beamten in dem Fahrzeug auch Waffen. Gegen den Mann wurde Anzeige wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen sowie wegen des Ver­stoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Am 6. Oktober schlug ein Unbekannter am S-Bahnhof Hermannstraße im Berliner Bezirk Neukölln einen 17jährigen Syrer und beleidigte auf fremdenfeindliche Weise. Das berichteten mehrere Tageszeitungen, unter anderem die Berliner Zeitung. Das Opfer erstattete Anzeige. Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. Am selben Abend griffen in Sebnitz (Sachsen) mehrere Jugendliche drei syrische Flüchtlingskinder im Alter von fünf, acht und elf Jahren an, als diese aus einem Bus ausstiegen. Die jugendlichen Täter riefen der Sächsischen Zeitung zufolge rechtsextreme Parolen, schlugen auf die Kinder ein und bedrohten sie mit einem Messer. Unter Tatverdacht stehen fünf Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren. Ein 14jähriger sei womöglich der Haupttäter, hieß es seitens der Dresdner Polizei, der Verdacht gegen die Jugendlichen habe sich in der Vernehmung erhärtet. ­Ermittelt wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. rdg