Deutsches Haus #50

Wie der MDR berichtete, verurteilte das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal (Sachsen) den 34jährigen David P. am 8. Dezember wegen schwerer Körperverletzung zu acht Monaten Haft. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der vorbestrafte P. und fünf weitere Vermummte hatten am 20. Februar in einem Regionalzug auf der Strecke zwischen Chemnitz und Zwickau zwei Syrer bedrängt und fremdenfeindlich beschimpft. Danach würgte P. eines der Opfer, trieb dieses durch den Zug und schlug den Mann mehrfach. Wer aus der Gruppe den anderen Syrer mit einem Fußtritt am Hals getroffen hatte, blieb vor Gericht ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft war von einem rassistischen Motiv ausgegangen. Der Tagesspiegel schrieb am 7. Dezember, dass in Deutschland Hunderte Neonazis und andere Rechte untergetaucht sind. Demnach können 598 Haftbefehle, die dem »Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität rechts« zugeordnet sind, nicht vollstreckt werden. Allein 403 Haftbefehle stammen aus dem laufenden Jahr. Seit dem Stichtag 10. Oktober 2016 wird nach insgesamt 454 verurteilten rechten Tätern oder Tatverdächtigen gefahndet. In Hohenmölsen (Sachsen-Anhalt) griffen am 6. Dezember zwei Männer einen 23jährigen an und verfolgten ihn, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete. Der Polizei zufolge beleidigten die Angreifer den 23jährigen aus einem Auto heraus auf fremdenfeindliche Weise, woraufhin er in ein Imbisslokal flüchtete. Als er dieses verließ, wurde er von den Männern mit einem Schlagstock attackiert. Mit den Worten »So Kinder wie dich nehme ich nicht mit« hat ein Busfahrer in Bochum (Nordrhein-Westfalen) am 5. Dezember eine zehnjährige Schülerin mit dunkler Hautfarbe daran gehindert, den Bus zu betreten. Der Vater des Mädchens geht von rassistischer Diskriminierung aus, da seine Tochter ein gültiges Ticket besaß und sich vorschriftsmäßig benahm. Das meldete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung am 6. Dezember. Der Kölner Stadtanzeiger berichtete am 30. November über die Verurteilung zweier Männer durch das Landgericht Münster (Nordrhein-Westfalen). Sie hatten im April und Juni Brandanschläge auf eine im Bau befindliche Flüchtlingsunterkunft in Münster verübt. Nach der zweiten Attacke wurde der Bau gestoppt und das Gebäude abgerissen. Das Gericht ging in seinem Urteil von einem fremdenfeindlichen Motiv der beiden Angeklagten aus. Der 23jährige Haupttäter, der für beide Brandanschläge verantwortlich ist, wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, der 25jährige Mittäter zu zwei Jahren und neun Monaten. sts