Die Abschiebung von Sami A. und die Diskussion über den Rechtsstaat

Gefährder, Volksempfinden und der Rechtsstaat

Mit ihrem Vorgehen bei der Abschiebung des Islamisten Sami A. haben Bundes- und Landesbehörden und nordrhein-westfälische Landespolitiker eine Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz ausgelöst.

Seit Wochen hält der Streit über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung von Sami A. nach Tunesien an. Vergangene Woche entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster: Die Abschiebung war rechtswidrig und A. muss zurückgeholt werden.

Sami A. galt den Sicherheitsbehörden als islamistischer »Gefährder«. Er soll ein Leibwächter des einstigen al-Qaida-Führers Ussama bin Laden gewesen sein. 1999 soll er eine Kampfausbildung in einem al-Qaida-Camp in Afghanistan absolviert haben und später in die Wachabteilung bin Ladens aufgestiegen sein. Die Bundesanwaltschaft ermittelte gegen A., stellte 2006 aber ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ein. A. selbst bestritt die Vorwürfe. Er will damals lediglich eine religiöse Ausbildung in Pakistan erhalten haben. Seit 2006 das Verfahren gegen Sami A. gescheitert war, wollte die Stadt Bochum ihn loswerden. Die Bundesanwaltschaft hatte die städtische Ausländerbehörde damals auf A. aufmerksam gemacht.

Dieser wehrte sich gegen die drohende Abschiebung mit juristischen Mitteln. 2010 erreichte er, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebeverbot verhängte. A. drohe in seinem Herkunftsland Tunesien Folter, deswegen dürfe er nicht abgeschoben werden. Am 20. Juni hob das BAMF das Abschiebeverbot gegen A. auf. Wenig später erhielt A. eine

Abschiebeandrohung. Seda Basay-Yildiz, die Rechtsanwältin von A., legte Beschwerde ein. Das Abschiebeverbot solle bestehen bleiben, da A. in Tunesien noch immer Folter drohe. Bis darüber entschieden sei, müsse es Schutz vor einer Abschiebung geben.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah sich also bei seiner Entscheidung mit einer komplizierten Situation konfrontiert. Es fragte am 11. Juli beim BAMF nach, ob eine für den Folgetag angesetzte Abschiebung weiterhin geplant sei. Das BAMF gab an, der Flug sei storniert. Die Verwaltungsrichter verzichteten daraufhin auf den Erlass eines vorzeitigen Bescheids und wollten in den Folgetagen entscheiden. Am 12. Juli entschied das Gericht, dass eine Abschiebung von A. nicht möglich sei, bis es eine verbindliche Zusage Tunesiens gebe, dass A. dort keine Folter drohe. Als die Entscheidung des Gerichts am 13. Juli dem BAMF und der Bochumer Ausländerbehörde übermittelt wurde, saß A. allerdings bereits in einem Charterflieger nach Tunesien. Das Gericht war über diesen Abschiebeflug nicht informiert worden.

Antifaschistische Initiativen bemängeln, dass die Stadt die direkte Konfrontation mit den Identitären in Form einer Kundgebung scheue.

Am Mittwoch vergangener Woche fand das OVG in Münster deutliche Worte für das Vorgehen der Behörden. Die Abschiebung sei »evident rechtswidrig« gewesen. Das zuständige nordrhein-westfälische Integrationsministerium unter Minister Joachim Stamp (FDP) habe das Gelsenkirchener Gericht in die Irre geführt und ihm den Abschiebetermin gezielt verheimlicht. Die OVG-Präsidentin Ricarda Brandts sagte der Deutschen Presseagentur, sie rate ihren Kollegen, sich vorerst auf Zusagen von Behörden nicht mehr in jedem Fall zu verlassen. Das Handeln der Behörden in diesem Fall werfe grundlegende Fragen in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Gerichts habe es »Beleidigungen und Bedrohungen in einem für das Gericht bislang beispiellosen Ausmaß« gegeben. »Das steht einem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht«, so Brandts.

Stamp war über das Gelsenkirchener Urteil informiert worden, als der Flieger mit Sami A. an Bord noch in der Luft war. Der FDP-Politiker sagte, er habe keine außenpolitische Krise mit Tunesien verursachen wollen und deshalb die Abschiebung vollenden lassen. »Sie haben Ihre außenpolitischen Überlegungen über den Willen des Gerichts gestellt«, bemerkte dazu Claus Kleber, der Moderator des »Heute-Journals«, als er Stamp interviewte.

Der FDP-Politiker wurde für sein Vorgehen heftig kritisiert. Die nordrhein-westfälischen Grünen forderten Stamps Rücktritt. Selbst Parteifreunde wie Gerhart Baum und Wolfgang Kubicki fürchten Schaden für den Rechtsstaat.
Der Minister wies die Rücktrittsforderungen zurück. Er räumte lediglich ein, es habe mit dem Gericht in Gelsenkirchen Kommunikationsprobleme gegeben. »Wir haben einen enormen Zeitdruck gehabt, weil wir Sami A. als tickende Zeitbombe sehen«, rechtfertigte sich Stamp.

Innenminister Herbert Reul (CDU) sprang seinem Kabinettskollegen zur Seite. Zwar sei die Unabhängigkeit von Gerichten ein hohes Gut. »Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen«, sagte Reul der Rheinischen Post.

Rechtsempfinden der Bevölkerung? Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers von der Humboldt-Universität sagte in einem Interview mit der Südwest-Presse, die Kategorie des Rechtsempfindens sei »eigentlich eine Umformulierung des NS-Begriffs vom gesunden Volksempfinden«.

Der Deutsche Richterbund sprach von einer »gefährlichen Attacke« auf den Rechtsstaat. Der Vorsitzende des Richterbunds, Jens Gnisa, sagte dem »ZDF-Morgenmagazin«: »Es bestand ein Abschiebungsverbot und dieses Verbot ist nicht beachtet worden.« Mit seiner Bewertung des Urteils formuliere Reul einen Vorbehalt gegen Gerichtsentscheidungen, und zwar den, dass die Mehrheit der Bevölkerung einem Urteil zustimmen müsse. »Das kann nicht sein in einem Rechtsstaat.«

Gnisa warf den nordrhein-westfälischen Behörden zudem vor, bei der Abschiebung von Sami A. »getrickst« zu haben, um das gerichtliche Abschiebeverbot zu umgehen. »Zumindest ist der Eindruck bisher überhaupt nicht ausgeräumt, dass getrickst wurde.« Allein dieser Eindruck untergrabe schon das Vertrauen in den Rechtsstaat.