Small Talk mit der Rechtsanwältin Beate Böhler über den Fall Oury Jalloh

»Abenteuerliche Thesen«

Vor fast 14 Jahren verbrannte Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle. Donnerstag voriger Woche teilte die sachsen-anhaltinische Generalstaatsanwaltschaft mit, dass die Ermittlungen in dem Fall weiterhin eingestellt bleiben. Die Jungle World sprach mit der Rechtsanwältin Beate Böhler, die einen Bruder Jallohs vertritt.

Dem Generalstaatsanwalt von Sachsen-Anhalt zufolge ist Oury Jalloh »an den Folgen eines inhalativen Hitzeschocks verstorben«. Wie beurteilen Sie diese These?
Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrem Prüfbericht ein sehr kompliziertes Szenario entworfen, wie es zu dem Hitzeschock gekommen sein soll. Dieses Szenario ist ziemlich phantasievoll und höchst spekulativ. Ich bin zwar der Auffassung, dass Jalloh durch ­einen inhalativen Hitzeschock zu Tode gekommen sein könnte. Ich gehe aber davon aus, dass dieser nicht deshalb enstand, weil Jalloh seine Matratze angezündet hatte. Der inhalative Hitzeschock ist nicht mit einem langsam sich entwickelnden Brandbild, wie es bei Entzündung der Matratze mit einem Feuerzeug ohne Verwendung von Brandbeschleunigern entsteht, zu erklären, weil dadurch nicht die für den inhalativen Hitzeschock erforderliche Temperatur erzeugt wird – was durch den durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im August 2017 durchgeführten Brandversuch betätigt wurde. In aller Regel kommt es dann zu einem inhalativen Hitzeschock, wenn Menschen sich mit Benzin übergießen und anzünden oder wenn sich ihre Kleidung entzündet. Ich denke, dass es zu dem Hitzeschock nur gekommen sein kann, indem Jallohs Kleidung über den Kopf gezogen und mit Hilfe einer geringen Menge Brandbeschleu­niger von Dritten angezündet wurde. Das ist aus meiner Sicht die wahrscheinlichste Hypothese. Die Staatsanwaltschaft hält dagegen weiter daran fest, dass Jalloh seine Matratze mit einem Feuerzeug angezündet haben und dann durch einen Hitzeschock verstorben sein könnte.

Warum halten Sie dies für unwahrscheinlich?
Der wichtigste Aspekt ist aus meiner Sicht, dass die Staatsanwaltschaft nicht plausibel erklären kann, wie das Feuerzeug, mit dem Jalloh angeblich seine Matratze anzündete, in die Zelle gekommen sein soll. An dem Feuerzeug, das Jalloh benutzt haben soll, wurden Anhaftungen gefunden, die dafür sprechen, dass es sich nicht in der Zelle befand, als er starb. Zudem wurde er- durchsucht, bevor er in die Zelle gebracht wurde. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der Polizeibeamte, der ihn nach eigenen Angaben mehrfach gründlich durchsuchte, das Feuerzeug übersehen haben soll.

Könnte Jalloh auf andere Weise an das Feuerzeug gekommen sein?
Auch in dieser Hinsicht vertritt die Staatsanwaltschaft relativ abenteuerliche Thesen. In ihrem Prüfbericht ­erwägt sie, Jalloh könne das Feuerzeug eines Polizeibeamten an sich gebracht haben. Dazu soll er fähig gewesen sein, obwohl er über 2,9 Promille Alkohol im Blut hatte, als er festgenommen wurde. Für mich hört sich das ziemlich realitätsfremd an. Gegen die These, dass der auf einer Matratze fixierte Jalloh über ein Feuerzeug verfügte, spricht auch die Auffindesituation. Das Feuerzeug, das sich in einem Block aus Matratze und Kleidung unter seinem Rücken befunden haben soll, taucht allerdings erst drei Tage nach Jallohs Tod in einer Beweismitteltüte auf. Anders als sonst üblich wurde die Auffindesituation nicht videografisch und fotografisch dokumentiert.

Wie wollen Sie erreichen, dass weiter in dem Fall ermittelt wird?
Zunächst werden wir einen Klageerzwingungsantrag stellen. Zusätzlich werden wir gegebenenfalls ein Amtshaftungsverfahren in Gang setzen. Dann müsste sich ein Zivilgericht mit dem Fall befassen. Ein solcher Prozess wäre keiner gegen die bisher beschuldigten ­Polizeibeamten, sondern gegen das Bundesland, das für sie verantwortlich ist. In diesem Fall wären die Beamten also nicht Beschuldigte, sondern Zeugen. Sie müssten vor Gericht aussagen, sofern sie sich mit ihrer Aussage nicht selbst belasten.