Der Widerstand gegen das geplante Unternehmensstrafrecht

Recht und Gerechtigkeit im Korporatismus

Ein Gesetzentwurf zur härteren Bestrafung von Unternehmen bei Straftaten stößt auf heftigen Widerstand von Wirtschaftsvertretern. Doch auch die reformistische Linke stellt er vor ein Dilemma.

Glaubt man den Berichten wirtschaftsnaher Blätter wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) oder des Handelsblatts, geht in den Büros deutscher Konzernmanager die Angst um. Grund ist ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags verwirklichen soll. Er würde die Geldbußen bei strafbaren Handlungen von Mitarbeitern eines Unternehmens stark erhöhen. Vorsätzliche Taten könnten in Zukunft mit bis zu zehn Prozent des ­Jahresumsatzes bestraft werden, Fahrlässigkeit mit bis zu fünf Prozent – auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde.

Gerade das, was Gewerkschaften euphemistisch »Mitbestimmung« nennen, bindet Lohnabhängige hierzulande ideologisch noch stärker als anderswo an Staat und Kapital.

Um sich die Tragweite dieser Änderung vor Augen zu führen, reicht es, sich in Erinnerung zu rufen, dass Volkswagen für die gezielten technischen Manipulationen im sogenannten Dieselskandal in Deutschland ein Bußgeld von nur einer Milliarde Euro zahlen musste, während der weltweite Umsatz des Konzerns im Jahr der Enthüllung bei 213 Milliarden Euro lag. Nimmt man den Gesetzentwurf zur Grundlage, wäre also eine Geldbuße bis zu 21 Milliarden Euro möglich gewesen. Die FAZ zitierte aus einer unveröffentlichten Studie der Boston Consulting Group, wonach die bisherigen Maximalstrafen für Unternehmen sich mit der möglichen neuen Rechtsgrundlage um das Zwanzigfache steigern könnten. Zugleich sollen die Kompetenzen von Ermittlungsbehörden ­erhöht werden, so dass diese etwa die Ergebnisse unternehmensinterner ­Untersuchungen beschlagnahmen dürften.

Der Entwurf geht auf eine schon länger schwelende Debatte in Deutschland zurück, die außer durch die Dieselaffäre vor allem auch durch den ­Cum-Ex-Skandal befeuert wurde, in dem Steuern im Umfang eines schätzungsweise zweistelligen Milliardenbetrags hinterzogen wurden. Tatsächlich scheint nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise Daimler in den USA, wo die Gesetzeslage für Unternehmen immer schon strenger war, umgerechnet etwa 1,28 Milliarden Euro zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mit Behörden im Rahmen von Dieselmanipulationen zahlen musste, während das Bußgeld in Deutschland lediglich 870 Millionen Euro betrug. Hinzu kommen in den USA noch umgerechnet knapp 600 Millionen Euro an Strafen im Rahmen von Sammelklagen von Verbrauchern, während der Ausgang ähnlicher Verfahren in Deutschland noch weitgehend unsicher ist.

Bereits nachdem das Bundesjustizministerium die ersten Pläne für die Gesetzesverschärfung veröffentlicht hatte, formierte sich breiter Widerstand. Neben Wirtschafts- und Aktionärsverbänden äußert diesen derzeit am prominentesten die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), die selbst aus einer Unternehmerfamilie stammt. Unterstützt wird sie von Ressortkolleginnen und -kollegen aus Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Einer ihrer Hauptkritikpunkte ist, dass das Vorhaben Unternehmen als Ganzes für die Handlungen einzelner Führungspersonen bestrafe und damit auch Anleger sowie Beschäftigte in Mitleidenschaft ziehe. In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause beschloss der Bundesrat, den Gesetzentwurf nicht generell abzulehnen. Stattdessen forderte er die Bundesregierung auf, das Gesetz so zu überarbeiten, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Justiz dadurch nicht überfordert würden.

Nun wäre es gerade aus linker Perspektive leicht, die Kritik als plumpen Lobbyismus abzutun. Auch der Verweis darauf, dass Lohnabhängige und An­leger keineswegs gleiche Interessen haben, wäre vollkommen angemessen. Dennoch würde es sich gerade für gerechtigkeitserpichte und reformfixierte Linke lohnen, über die von Wirtschaftsvertretern vorgebrachte Kritik nachzudenken. Denn trotz ihres ideologischen Gehalts bringt diese auch einen Widerspruch zum Ausdruck, der im »Wirtschaftsmodell Deutschland« selbst angelegt ist. Gerade das, was Gewerkschaften euphemistisch »Mitbestimmung« und sozialdemokratische Po­litiker »soziale Kompromisse« nennen, bindet Lohnabhängige hierzulande ideologisch noch stärker als anderswo an Staat und Kapital.

Zwar sind im Kapitalismus über ­Nationalstaaten hinweg die meisten Menschen auf den Erfolg ihres jewei­ligen Arbeitgebers und Wirtschaftsraums angewiesen – schlicht weil sie ohne Lohnarbeit nicht überleben ­können und der Erfolg des nationalen Kapitals in der internationalen Konkurrenz dafür die Voraussetzung bildet. In Deutschland jedoch ermöglichen eine aktive staatliche Wirtschaftspolitik (wie sie ja auch viele Linke ­beständig fordern) sowie staatstragende Gewerkschaftsstrukturen eine spezielle Form der Interessenvermittlung von Kapital und Arbeit, die Lohnabhängige beständig über schlichte Akzeptanz hinaus noch zur Identifikation mit den Agenten ihrer eigenen Ausbeutung treibt.

Nirgendwo wird dies deutlicher als an VW. Hier sitzt der Staat als Aktionär im Aufsichtsrat. Innerhalb des Betriebs hat sich zudem über Jahrzehnte eine Selbstdisziplinierung entwickelt, die als paradigmatisch für Deutschland gelten kann. Die Erfordernisse der ­globalen Konkurrenz werden in beständigen Absprachen und Kompromissen zwischen Kapital und Arbeit als rationaler Konsens verkauft, um die ­Loyalität der Kernbelegschaft sowie ­deren Identifikation mit dem Unternehmen zu sichern. Statt hire and fire wie im angelsächsischen Raum gibt es »vernünftige«, das heißt höchst bescheidene, Lohnzuwächse in unternehmerischen Hochzeiten und selbstauferlegten Lohnverzicht in schlechten Phasen, womit eine langfristige rela­tive Sicherheit der Arbeitsplätze erkauft werden soll.

Was oft als Selbstmäßigung der Kapitalseite hinsichtlich Entlassungen verklärt wird, relativiert sich, wenn man die Kosten des Erhalts einer gut aus­gebildeten Belegschaft in Krisenzeiten mit den direkten und indirekten ­Kosten vergleicht, die andernfalls bei wieder steigender Nachfrage für Neuanwerbungen und Qualifizierungen anfielen; zumal sich gerade die Auto­branche ihren Verzicht auf Kündi­gungen meist durch staatliche Subventionen kompensieren lässt.

Nimmt man das Modell VW als mustergültig für Deutschland, wie es auch viele konservative Ökonomen tun, erklärt sich, warum eben nicht nur deren Management und Aktionäre eine härtere Bestrafung von Konzernen als Kollektivbestrafung empfinden. Gerade bei »systemrelevanten« Branchen, die als eine Art Oligopol funktionieren und auf dem Weltmarkt bestehen müssen, erscheinen solche höheren Strafen als Bedrohung der Lebensgrundlage weiter Teile der Gesellschaft. So befürchtet beispielsweise der DGB in seiner offiziellen Stellungnahme »negative Auswirkungen auf die Familien und das gesamte Umfeld der Beschäftigten, auf die Beschäftigen von Unternehmen in der Zuliefer- und Wertschöpfungskette sowie die Gemeinden und Regionen vor Ort«.

Selbstverständlich spricht das alles nicht gegen ein neues Unternehmensstrafrecht, sondern unterstreicht lediglich die Notwendigkeit von Ideologiekritik in Zeiten blinder politischer Praxis. Dass Recht und Gerechtigkeit selbst als Kategorien durch die kapitalistische Totalität vermittelt sind, könnte auch dazu beitragen zu verstehen, warum vielen linken Politik­ansätzen in der Gegenwart so wenig Erfolg beschieden ist.