Christine Wimbauer, Soziologin, im Gespräch über Co-Parenting

»Die Rollen sind weniger festgelegt«

Beim Co-Parenting gründen zwei oder mehr Eltern eine Familie, ohne dass sie sich lieben oder früher einmal geliebt haben. Manche sehen darin ein emanzipatorisches Alternativmodell zur bürgerlichen Kleinfamilie.
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Sie haben ein Buch über »postro­mantische Elternschaft« geschrieben. Was hat Sie an dem Thema interessiert?
Ich forsche schon seit dem vergangenen Jahrtausend zu Liebe und Paarbeziehungen, auch über Familien jenseits der heterosexuellen Norm. In diesem Zusammenhang bin ich auf sogenannte Co-Parenting-Konstellationen gestoßen, in denen ohne romantische Liebe Familien gegründet werden. Im Feminismus ist die Kritik an der romantischen Liebe und ihren Schattenseiten relativ weit verbreitet und wird schon seit vielen Jahrzehnten geäußert. Daher wollte ich wissen, ob sich in diesen Co-Parenting-Konstellationen bestimmte Ungleichheiten, die die romantische Liebe mit sich bringt, überwinden lassen.

Sie beschreiben die romantische Liebe als relativ neues Phänomen. Was hat ihr zu ihrem Aufstieg verholfen und welche gesellschaftliche Funktion hat sie seither?
Die romantische Liebe hat ihre Grundlagen im 17. und 18. Jahrhundert, also zur Zeit der Romantik und des aufstrebenden Bürgertums. Da war sie allerdings noch gar nicht für alle Menschen lebbar. Richtig durchsetzen konnte sie sich erst im 20. Jahrhundert, genauer gesagt in den fünfziger und sechziger Jahren. Zu ihrer Funktion gibt es verschiedene Thesen. Einmal ist die Kindheit erst im 18. und 19. Jahrhundert als eigene Lebensphase entstanden und man brauchte jemanden, der die Kindererziehung übernimmt und die Hausarbeit erledigt. In der Industrialisierung hat die romantische Liebe dann die geschlechterdifferenzierte Arbeitsteilung legitimiert und festgeschrieben. Frauen waren von da an für die Liebe, die Sorgearbeit und für alles vermeintlich Irrationale zuständig.

Hat man diese Rolle Frauen vorher so nicht zugewiesen?
Zumindest gab es diese Trennung von Erwerbsarbeit und Hausarbeit nicht. Es gab so viel Arbeit, dass alle arbeiten mussten, auch die Kinder und die Frauen. Außerdem haben alle zusammengelebt: Verwandte, Mägde, Knechte und Tiere. Das heißt, es gab dieses Konzept von Kernfamilie mit Vater, Mutter und leiblichen Kindern so gar nicht und entsprechend hatte sich die Arbeitsteilung »innen weiblich, außen männlich« so ebenfalls noch nicht durchgesetzt.

Hat es also Einschränkungen mit sich gebracht, dass die romantische Liebe gesellschaftlich so stark idealisiert wurde?
Neben der Festschreibung der Geschlechterrollen hat die Idee der romantischen Liebe auch die Einschränkung, dass sie zweigeschlechtlich festgelegt ist. Das Konzept war zwar eigentlich geschlechtsneutral gedacht, faktisch ist es aber geschlechterdifferenziert überformt worden. Dieser Vorstellung nach sind ein heterosexueller Cismann und eine Cisfrau in der romantischen Liebe exklusiv das ganze Leben miteinander verbunden. Das schließt viele und vieles aus, insbesondere Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen, homosexuelle Menschen und Beziehungen zwischen mehr als zwei Personen.

Es schließt auch um Freundschaften zentrierte Lebensweisen aus, die ganz ohne Sexualität und Sex auskommen, asexuelle Menschen oder auch solche, die einfach keine Liebesbeziehung gefunden haben. Gesellschaftlich gilt es immer als etwas Defizitäres, wenn man nicht romantisch liebt oder nicht die richtige Person gefunden hat, also sozusagen übrig bleibt und das von der romantischen Liebe verheißene Glücksversprechen für sich nicht einlösen kann.

Sie nennen Co-Parenting ein »emanzipativ-utopisches Alternativmodell« zur bürgerlichen Familie. Wieso sollte es mit der Geschlechtergleichheit beim Co-Parenting besser funktionieren als in romantischen Liebesbeziehungen?
Die romantische Liebe legitimiert und reproduziert Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. Also könnte man denken: Weil es in Co-Parenting-Konstellationen keine romantische Liebe gibt, gibt es vielleicht auch weniger Ungleichheit. Die Frauen sind nicht abhängig von einem Ernährer, es ist nicht von vornherein ohne Aushandlung ­nahegelegt, dass die Frauen sich vorrangig um die Kinder kümmert und der Mann um die Erwerbsarbeit. Weil die Rollen weniger festgelegt sind, muss viel mehr ausgehandelt und genau besprochen werden, wer welche Rechte und Pflichten hat. Das bietet viel Raum, das Zusammenleben egalitärer zu gestalten.

Wie sieht das in der Realität aus?
Es gibt nicht die eine Co-Parenting-Konstellation, die Konstellationen sind vielfältig. Es kann natürlich sein, dass die Arbeitsteilung egalitärer ausfällt, aber das ist kein Selbstläufer. Das ist ein zentrales Ergebnis meiner Forschung. Es gibt keine Abhängigkeit vom männlichen Ernährer, aber es kann trotzdem zu einer Ungleichverteilung kommen, bei der die Frauen dann doch wieder häufiger zuständig sind für Sorgearbeit sowie organisatorische Arbeit und Planung. Das ist auch nicht so verwunderlich, denn all diese Familienkonstellationen leben ja in unserer Gesellschaft und diese ist nach wie vor heteronormativ und geschlechterdifferenziert organisiert.

Sie thematisieren in Ihrem Buch in erster Linie nichtromantische Beziehungen. Co-Parenting könne es auch Menschen, die nicht in einer heterosexuellen Liebesbeziehung leben, ermöglichen, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Inwiefern?
Das ist ein weiterer emanzipatorischer Effekt des Co-Parenting: Auch nichtheterosexuelle Menschen können mit Hilfe dieses Modells Familien gründen. Beispielsweise können sich ein lesbisches und ein schwules Paar zu viert zusammenfinden oder ein lesbisches Paar tut sich mit einem hetero- oder bisexuellen Mann zusammen. Es gibt viele mögliche Konstellationen mit Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung jenseits des heterosexuellen Zweierbeziehungsmodells.

Haben homosexuelle Paare nicht vielleicht ganz andere Beweggründe, dieses Familienmodell zu wählen, etwa den Wunsch, Einschränkungen zu überwinden? Beispielsweise übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine künstliche Befruchtung in der Regel nur für verheiratete heterosexuelle Paare.
Es gibt weiterhin Ausschlüsse und Benachteiligungen von nichtheterosexuellen Menschen. Die können teilweise umgangen werden, wenn sich drei, vier oder mehr Menschen zusammentun, die allein keine Familie gründen könnten. Es gibt aber auch viele Paare, die sich einen aktiven Vater oder eine Mutter wünschen, also keinen unbekannten Samenspender beispielsweise – Co-Parenting macht das möglich. Insbesondere in Bezug auf diese Konstellationen mit mehr als zwei Personen gibt es aber weiterhin viele rechtliche Ungleichheiten.

 

Christine Wimbauer
Christine Wimbauer ist Professorin für Soziologie der Arbeit und Geschlechterverhältnisse an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Buch »Co-Parenting und die Zukunft der Liebe. Über postromantische Elternschaft« ist kürzlich in gedruckter Form und als frei zugängliche Online-Publikation im Transcript-Verlag erschienen.

 

Welche?
In Deutschland sind rechtlich nur zwei Eltern vorgesehen. In der Regel sind das eine Mutter und ein Vater, es können aber auch zwei Mütter oder zwei Väter sein, wenn das zweite Elternteil das Kind adoptiert. Schon das sind oftmals schwierige und längere Prozeduren. Eine dritte Person mit vollen Rechten ist erst recht nicht vorgesehen. Das ist im Alltag häufig schwierig, ob beim Arzt oder im Ausland. Dramatisch ist es in Unglücksfällen, das wird in der Pandemie, in der man mit Krankheit und Sterblichkeit noch viel stärker konfrontiert ist, besonders deutlich. Wenn ein Kind drei Eltern hat und eine Person davon ist kein rechtliches Elternteil, dann hat das Kind nicht die sonst üblichen Rechte, wenn dieses Elternteil ins Krankenhaus kommt oder stirbt.

Wie könnte eine rechtliche Anerkennung von Co-Parenting aussehen und halten Sie eine solche derzeit für politisch umsetzbar?
Das könnte so etwas sein wie der Zivile Solidaritätspakt in Frankreich (pacte ­civil de solidarité, 1999 eingeführte eheähnliche Form der Partnerschaft, Anm. d. Red.), der dann allerdings für mehr als zwei Personen gelten müsste. Dann könnten drei oder vier Personen Elternrechte teilen und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Faktisch tun sie das ja bereits, aber ohne rechtlichen Schutz und Ansprüche im Todes- oder Krankheitsfall. Was die Umsetzbarkeit angeht, würde ich von den Kindern her argumentieren. Die Kinder gibt es und es gibt die sozialen Eltern, die für die Kinder Verantwortung übernehmen. Und es gibt Wechselfälle des Lebens, die abgesichert werden müssen. Ich hoffe zumindest, noch zu erleben, dass diese Familien rechtlich gleichgestellt werden.