Die geplante Reform des Transsexuellengesetzes führt zu Diskussionen

Der Streit ums Geschlecht

Die geplante Reform des Transsexuellengesetzes soll aus der Änderung des Geschlechtseintrags einen bloßen Verwaltungsakt machen.

»Transgeschlechtlichkeit« ist in den vergangenen Jahren zum ständig präsenten Reizthema geworden. Derzeit erregt besonders das als »Selbstbestimmungsgesetz« bezeichnete Vorhaben der regierenden Koalition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP die Gemüter. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz (TSG), welches die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags regelt, durch ein neues Gesetz mit einfacherem Verfahren abzulösen. Die Änderung würde mit geringsten Hürden die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde und eines neuen Ausweises sowie Änderungen von Zeugnissen ermöglichen. Ein Gesetzentwurf soll möglicherweise noch vor der Sommerpause des Bundestages vorgelegt werden, ein Eckpunktepapier soll am heutigen Donnerstag vorgestellt werden.

Bisher muss eine Änderung des Geschlechtseintrags über das örtlich zuständige Amtsgericht beantragt werden. Das Gericht beauftragt dann zwei ­Gutachter, die feststellen sollen, ob die antragstellende ­Person »seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht«, dem anderen Geschlecht anzugehören und sich das aller Voraussicht nach nicht mehr ändern wird.

Es scheint weit hergeholt, dass ein Mann beschließen sollte, seinen Geschlechtseintrag zu ändern, um Frauen sexuell belästigen zu können – schließlich kann er das bereits jetzt einfach tun.

Besonders an diesen Gutachten nehmen viele Trans-Aktivisten Anstoß. Sie sehen darin einen unzumutbaren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte. Der Europarat forderte schon 2015 in einer Resolution, schnelle und einfache Verfahren »auf der Basis der Selbstbestimmung« zur Änderung des Geschlechtsstands einzuführen. Hierzulande erklärte die Bundespsychotherapeutenkammer im Mai, sie unterstütze das Vorhaben der Bundesregierung, das »aktuelle Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen«.

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