Studi, bleib bei deinen Leisten

Während sich die Studierendenbewegung noch von ihren glorreichen Kämpfen des letzten Jahres erholt, droht der Studentischen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen eine weitere Einschränkung ihrer Arbeitsmöglichkeiten. Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag hat am vergangenen Dienstag mit alt bekannten Argumenten und Aussicht auf Erfolg Verfassungsbeschwerde gegen das 1997 von der rot-grünen Koalition geänderte Universitätsgesetz eingereicht. Das Universitätsgesetz und das Gesetz über die Fachhochschulen räumen den studentischen Vertretungen in NRW das Recht ein, nicht nur "hochschulpolitische, sondern auch allgemeinpolitische Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und insbesondere Gesellschaft wahrzunehmen, an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule auch mit Stellungnahmen zu nichthochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitzuwirken und die allgemeinpolitische Bildung ihrer Mitglieder zu fördern". Dies sei ein "verfassungswidriges allgemeinpolitisches Mandat durch die Hintertür", so die CDU, und gäbe den Allgemeinen Studierendenausschüssen eine nicht hinnehmbare "Narrenfreiheit". So hätte beispielsweise der AStA der Universität Münster mit den Mitgliedsbeiträgen Kampagnen gegen die Castor-Transporte in das benachbarte Atommüllager Ahaus finanziert. Das Gesetz verstoße gegen das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Vereinigungsfreiheit, da die Studierenden Zwangsmitglieder der verfaßten Studierendenschaften seien, begründeten die CDU-Abgeordneten Manfred Kuhmichel und Heinz Paus die Verfassungsklage.