Burda vs. Caroline

Prinzessin Caroline von Monaco hat ihre Schmerzensgeldforderungen gegen die Illustrierte Bunte nicht durchsetzen können. Das Hamburger Landgericht entschied, daß anstelle der geforderten 250 000 Mark lediglich 50 000 Mark zu zahlen sind. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1996 dürfen Fotos, die in der Öffentlichkeit aufgenommen wurden, grundsätzlich auch veröffentlicht werden, allerdings gäbe es Ausnahmesituationen, in denen "Personen der Zeitgeschichte" Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre hätten. Diese Regelung treffe, so das Gericht, aber nicht auf die von Prinzessin Caroline beanstandeten Fotos zu. Lediglich in einem Fall sei die Privatsphäre verletzt worden, und zwar durch eine Fotografie, auf der sie mit kahlem Kopf zu sehen war.