Mehr Sauberkeit auf Deutschlands Mauern

Die Sauerei muß ein Ende haben, dachte man sich in der Berliner Koalitionsregierung und will nun via Bundesratsinitiative erreichen, daß Graffiti-Sprühen wieder grundsätzlich als Sachbeschädigung bestraft wird. Allein im vergangenen Jahr habe es in der Hauptstadt 2 555 Ermittlungsverfahren wegen des Bemalens von Wänden gegeben. Allerdings mit geringem Erfolg: Nach der derzeitigen Rechtssprechung kann Graffiti-Sprühen nur als Sachbeschädigung geahndet werden, wenn nachgewiesen wird, daß die Substanz einer Wand beschädigt wurde.