Deutsches Haus

Die Polizeidirektion Leipzig hat Strafanzeige gegen zwei Polizisten erstattet. Den beiden wird vorgeworfen, eine brasilianische Partygesellschaft während einer Kontrolle beschimpft und einen Mann geschlagen zu haben. Die Partygäste waren gerade dabei, Stühle und Bänke, die sie von einem Wirt ausgeliehen hatten, zurückzubringen, als sie von der Polizei gestoppt wurden. Ein indischer Asylsuchender wurde in Frankfurt/Oder von etwa 15 Jugendlichen angegriffen. Die Jugendlichen schlugen den Mann vor einem Supermarkt nieder, das Opfer erlitt Verletzungen und mußte ambulant behandelt werden. Ein Täter konnte später betrunken vor einem anderen Supermarkt gefaßt werden. Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge werden auch künftig allwöchentlich aus Berlin abgeschoben. Wenn die Voraussetzungen gegeben seien, werde weiterhin an der Abschiebepraxis festgehalten, sagte Berlins Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) letzten Donnerstag nach der Rückkehr von einer dreitägigen Bosnienreise. Während seiner Reise hatte das Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) Schönbohm vorgeworfen, Flüchtlinge zur unfreiwilligen Rückkehr zu zwingen und damit gegen den Friedensvertrag von Dayton zu verstoßen. Außerdem verfestige der Rückkehrdruck in Deutschland die Ergebnisse der Vertreibungen. Schönbohm war im Juli wegen der Massenabschiebung von bosnischen Flüchtlingen bundesweit in die Kritik geraten. Der Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses beriet am Montag über das Thema. Türken, die in Deutschland straffällig werden, können ausgewiesen werden, wenn Wiederholgungsgefahr besteht. Zu diesem Schluß kam das Bundesverwaltungsgericht letzte Woche. Es bestätigte damit die Ausweisung eines Dealers durch den Kreis Unna. Der Türke war wegen Drogenhandels zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er wehrte sich gegen seine Ausweisung mit dem Hinweis auf das europäisch-türkische Assoziationsrecht, das Türken, die schon länger hier gearbeitet haben, ein gefestigtes Aufenthaltsrecht gibt. Doch dieses Recht "steht unter dem Vorbehalt der Beschränkungen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt sind", heißt es in dem Urteil. Zwei Mitarbeiter der Bahnschutzgesellschaft BSG haben am vorletzten Wochenende in einem Frankfurter S-Bahnhof einen Eritreer geschlagen und ihn mit Gewalt über die Rolltreppe nach draußen befördert. Nach Angaben von Pro Asyl sollen die beiden Sicherheitsleute bereits am Tag zuvor mit dem eritreischen Werkzeugmacher aneinandergeraten sein. Sie hätten ihm auf dem Bahnsteig der Taunusanlage aus der Menge der Wartenden herausgegriffen und seinen Fahrschein verlangt. Dies empfand der Mann als diskriminierend und weigerte sich. Daraufhin sprachen die Sicherheitsleute Hausverbot aus. Als er dann am Samstagmorgen erneut auf dem Bahnsteig stand, schlugen ihn die BSG-Leute und zerrissen ihm das Hemd. Im Krankenhaus stellten die Ärzte bei dem Mann Stauchungen im Halswirbelbereich fest. Wegen des Verdachts einer Verletzung der Fürsorgepflicht hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Vormund des Jugendamts erhoben. Die Betreuerin soll einen nach Berlin geflüchteten kurdischen Jungen im Asylverfahren nicht unterstützt haben. Nach Angaben seiner Anwältin soll der 14jährige aus der Türkei geflohen sein, nachdem seine Eltern als PKK-Sympathisanten festgenommen und gefoltert worden waren. Soldaten hätten ihn verprügelt und bedroht. Sein Asylantrag wurde dennoch abgelehnt. Der Justizpressesprecher bestätigte, daß gegen einen weiteren Vormund des Jugendamtes zwei Ermittlungsverfahren anhängig seien.