Asyl nur noch für Steuerzahler?

Die flüchtlingspolitische Niederlage bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD noch nicht ganz verdaut, machen sich die Bündnisgrünen nun daran, zu retten, was noch zu retten ist. Vor den Verhandlungen der Innenminister über die Asyl-Altfallregelung will der kleine Koalitionspartner zumindest durchsetzen, daß diejenigen Flüchtlinge ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, die seit fünf Jahren in der Bundesrepublik leben und alleinstehend sind. Für Familien sollen drei Jahre genügen. Der Grundsatz, daß Alleinlebende wie Familien eine von Sozialhilfe unabhängige Lebensführung nachweisen müssen, dürfe nicht von vorne herein zum Ausschlußkriterium werden, forderte die neue Ausländerbeauftragte Marieluise Beck (Bündnisgrüne) in der letzten Woche. Von solchen Überlegungen nichts wissen will der rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber (SPD), der zur Zeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist. Zuber will ein Bleiberecht nur den Flüchtlingen zugestehen, die bereits seit 1990 in der BRD leben, ihren Lebensunterhalt und Krankenschutz selbständig sichern, Steuern und Sozialabgaben zahlen, über ausreichenden Wohnraum verfügen und nicht straffällig geworden sind. SPD-Bundesinnenminister Otto Schily hat bislang noch keine Vorschläge vorgelegt. In der Koalitionsvereinbarung heißt es lediglich: "Wir wollen gemeinsam mit den Ländern eine einmalige Altfallregelung erreichen."