Ende eines Hungerstreiks

Vier Wochen nach seiner Verhaftung in Berlin ist Recep Öz wieder frei. Der aus den kurdischen Gebieten der Türkei stammende 26jährige war Mitte Februar während der Proteste gegen die Inhaftierung des PKK-Chefs Abdullah Öcalan festgenommen worden, unter anderem, weil er ohne Aufenthaltserlaubnis unterwegs war. Da er seinen ersten Asylantrag in Nordrhein-Westfalen gestellt hatte, verlegte ihn die Berliner Polizei kurz darauf in das nordrhein-westfälische Abschiebegefängnis in Büren, wo er am 17. Februar einen Hungerstreik begann.

Bereits im Sommer letzten Jahres war Öz in Berlin inhaftiert worden, wo er ebenfalls mit einem - 32tägigen - Hungerstreik gegen seine Haftbedingungen protestierte (Jungle World, Nr. 33/98). Über 30 Gefangene schlossen sich dem Protest vorübergehend an. Auch Christa Wolf, Walter Jens und eine Reihe französischer Intellektueller setzten sich für seine Freilassung ein. Wegen schwerer körperlicher Schäden Öz' wurde die Abschiebung damals in letzter Minute gestoppt - per Einstweiliger Anordnung setzte das Berliner Verwaltungsgericht die Abschiebung in die Türkei aus. Am 12. März war es nun das Verwaltungsgericht in Aachen, das die Abschiebung von Öz verhinderte. Begründung: Die innenpolitische Lage in der Türkei könnte einer Rückkehr regimekritischer, im Exil tätiger kurdischer Asylbewerber entgegenstehen. Kein Grund jedoch, zwei weitere in Büren inhaftierte Türken freizulassen: Mikail Göcmen und Mahmut Can sitzen weiterhin dort ein.