Die Wiking-Jugend bleibt verboten

Eine "Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus" hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin der rechtsextremen Wiking-Jugend attestiert. Damit bleibt die 1952 gegründete Organisation weiterhin verboten. Die Wiking-Jugend, hervorgegangen aus der Jugendorganisation der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei, verwende Symbole und Begriffe, die dem Nationalsozialismus zuzuordnen seien, vermittle eine positive Erinnerung an maßgebliche Repräsentanten des Hitler-Regimes und sei rassistisch und antisemitisch ausgerichtet. "Sie verunglimpft die Bundesrepublik Deutschland und will die parlamentarische Demokratie durch einen Führerstaat nationalsozialistischer Prägung ersetzen", begründete der Vorsitzende Richter Werner Meyer. Die Wiking-Jugend, vertreten durch den NPD-Anwalt Hans Günter Eisenecker, hatte gegen das 1994 erlassene Verbot durch das Bundesinnenministerium Beschwerde eingelegt.