Preiswertes Wohnen kommt teuer zu stehen

50 390 Mark und einen Pfennig fordert die Universität Gesamthochschule Kassel (GhK) "in gesamtschuldnerischer Haftung" von einer Studentin des Fachbereichs Kunst. Ein ungezügeltes Vorpreschen in Sachen Studiengebühren? Nein, noch gemeiner: Diese Summe soll Birgit E. gemeinsam mit einem anderen Wagenbewohner für die polizeiliche Räumung ihres Wohnraumes, des Wagenplatzes K 18, bezahlen. Der Wagenplatz hatte sich zehn Jahre lang auf dem Gelände der GhK befunden und wurde im November 1997 polizeilich geräumt. Birgit E.s Versuch, die Räumung per Einstweiliger Verfügung stoppen zu lassen, wurde ihr zum Verhängnis: Mit der Angabe ihrer Personalien hatte die Leitung der GhK eine Adressatin für ihre Schadenersatzforderungen, deren Höhe durch Posten begründet wird, die selbst Rechtsanwalt Müller-Goebel für "juristisch schwer durchzubringen" hält. Die Zahlungsfrist für Birgit E. ist abgelaufen, die GhK reicht Klage ein.