Wenn Nazis zu Hause bleiben

Kurz vor Prozeßbeginn hat das Landgericht Cottbus (Brandenburg) den Vorwurf des Landfriedensbruchs gegen elf Männer aus Guben fallengelassen. Die Anklage gegen die 17 bis 20 Jahre alten Deutschen, die am 13. Februar in Guben den algerischen Asylbewerber Omar ben Noui in den Tod gehetzt hatten, lautet nun - neben weiteren Vorwürfen - auf fahrlässige Tötung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Volksverhetzung. Der 28jährige zog sich bei der Flucht vor den motorisierten Männern - unter ihnen auch Gubener Nazikader - lebensgefährliche Schnittwunden zu, an denen er kurz darauf starb. Neben der Rücknahme des Vorwurfs des Landfriedensbruchs zeigten sich die Berliner Rechtsanwältinnen von Ben Noui, Regina Götz und Christiane Clemm, überrascht darüber, daß der Vorwurf der Körperverletzung nur noch gegen drei der Angeklagten, die einen der Begleiter des Algeriers zusammengetreten hatten, erhoben wird. Der Prozeß ist auf 31 Verhandlungstage angesetzt und wird wohl bis November dauern.