Frankreich schützt seine Diener

Was tut man nicht alles für Beamte: Am Donnerstag vergangener Woche fiel im französischen Versailles das Urteil im Berufungsprozeß gegen fünf Polizisten, die angeklagt waren, zwei mutmaßliche Drogendealer marokkanischer Herkunft gefoltert zu haben. Die Richter am Berufungsgericht entschieden sich für eine Mittellösung zwischen dem Freispruch, den die Staatsanwältin forderte, und einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Sie bekräftigten den Schuldspruch, milderten das Strafmaß aber erheblich ab und wandelten fast alle Haftstrafen in Bewährungsstrafen um.

Die Tatbestände spielten sich im Jahr 1991 in der Pariser Trabantenstadt Bobigny ab. Im erstinstanzlichen Verfahren waren die angeklagten Beamten zu Haftstrafen bis zu vier Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Daraufhin hatten Teile der Polizei heftig gegen das Urteil protestiert. (Jungle World, Nr. 15/99) Das Berufungsurteil war mit großer Spannung erwartet worden, da die Staatsanwältin beim Versailler Gericht ihr Anklageplädoyer ausschließlich dazu genutzt hatte, heftige Kritik am erstinstanzlichen Urteil zu üben. Sie hatte die Polizisten in ihrem Plädoyer gegen die "unglaublichen Vorwürfe" der Mißhandelten, Ahmed Selmouni und Abelmajid Madi, in Schutz genommen und die "Leichtgläubigkeit" der Richter gegenüber Angaben von "Drogenhändlern" angeprangert.

Die Richter des Tribunals, das in erster Instanz über den Fall geurteilt hatte, verabschiedeten im Juni in einer Vollversammlung eine Protestresolution gegen die Vorwürfe der Staatsanwältin - ein im Justizapparat ziemlich seltenes Vorgehen.