Flucht aus Deutschland

Mit der Begründung, es handle sich um einen "sicheren Drittstaat", schieben deutsche Behörden zwar gerne Flüchtlinge aus aller Welt wieder dorthin ab, von wo aus sie eingereist sind. Doch Deutschland selbst ist unter anderem wegen dieser Praxis kein sicherer Drittstaat - nach Meinung eines britischen Gerichts. Die Richter gewährten drei Flüchtlingen, die vorher schon in Deutschland bzw. in Frankreich erfolglos Asylanträge gestellt hatten, entgegen geltender EU-Praxis das Recht auf erneuten Zugang zum Asylverfahren in Großbritannien. Den Flüchtlingen - einer Frau aus Somalia, einem Tamilen und einem Algerier - war auf dem Kontinent das Asyl verweigert worden, weil sie nicht von staatlichen Stellen verfolgt wurden, sondern von Familienclans oder Terrorbanden. Das britische Asylrecht erkennt auch solche Fluchtgründe an; in Deutschland und Frankreich drohte den Asylbewerbern die Abschiebung. Die Entscheidung könnte in Deutschland für Hunderte von Flüchtlingen Bedeutung haben, deren Fälle ähnlich gelagert sind.